Seniorenwegweiser der Stadt Erkelenz

43 Auswahl an Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten Name Beschreibung NRW.BANK Eigentumsförderung – Modernisierung Darlehen bis 150.00 € von selbst genutzten Eigentumswohnungen für Personen und Familien mit kleinen und mittleren Einkommen. Die zuständige Bewilligungsbehörde entscheidet. Umbau wegen Schwerbehinderung, Abbau von Barrieren, Einbau von intelligenter Gebäudetechnik (Smart Home) oder Verbesserung des Einbruchschutzes sind möglich. NRW.BANK Gebäudesanierung Förderfähig sind Maßnahmen wie Modernisierung und Instandsetzung, Barrierereduzierung und Behebung baulicher Mängel. Höhe der Förderung liegt zwischen 2.500 € und 75.000 €. Lastenzuschüsse nach dem Wohngeldgesetz Nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) können Eigentümer von selbst genutztem Wohneigentum staatliche Unterstützung erhalten, wenn die zuschussfähige Belastung ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit übersteigt. (Lastenzuschüsse des Staates) Altersgerecht Umbauen (Programm 159) Mit dem Programm Altersgerecht Umbauen werden der Kauf frisch umgebauter Wohngebäude oder alle Baumaßnahmen gefördert, die Barrieren reduzieren und so das Wohnen angenehmer machen, die unabhängig vom Alter und jeglicher Einschränkung ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen. (Darlehen) KfW-Wohneigentumsprogramm Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Wohneigentum erwerben. Gefördert wird der Bau oder Erwerb von selbst genutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen. Eine Kombination mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist möglich. (Darlehen) Krankenkasse, Krankenversicherung (privat) Bei den von der Krankenkasse zur Verfügung gestellten Produkten handelt es sich um eine Vielzahl von Pflege- und Hilfsmitteln. Pflegeversicherung Gemäß dem Pflegeversicherungsgesetz werden wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und technische Pflegemittel gefördert. Außerdem werden notwendige Umbaumaßnahmen in der Wohnung der pflegebedürftigen Person gefördert sowie ein Umzug aufgrund von Pflegebedürftigkeit. Landesfördermittel Aus den Wohnraumförderbestimmungen 2012 wurde eine Förderung der Anpassung von bestehendem Miet- und Eigenwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung festgelegt. Die Förderung besteht aus einem leistungsfreien Darlehen von höchstens 10.000 € je Wohnung, das im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung ausgereicht wird.

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