Besser wohnen zu Hause im Werra-Meißner-Kreis

22 Finanzierung von Maßnahmen der Wohnraumanpassung Bevor Sie Umbaumaßnahmen einleiten, sollten Sie eine fachkundige Beratung hinzuziehen. Mit einem Wohn- raumberater können Sie sich einen Überblick über die Veränderungsmöglichkeiten verschaffen und mit der Planung beginnen. Maßnahmen der Wohnungsanpassung sind mit unter- schiedlichem finanziellem Aufwand verbunden. Es gibt Zuschüsse von verschiedenen Institutionen. Die Voraussetzungen, diese zu erhalten, sind jeweils besonders zu beachten. Krankenkasse Hilfsmittel, wie z. B. • besondere Haltegriffe • Duschhocker • Duschstühle • Badebretter • Toilettensitzerhöhungen • Umsetzhilfen/Aufstehhilfen • Gehhilfen • Rollatoren • Rollstühle • Badewannenlifter • Aufrichthilfen • Pflegebett/Krankenbett werden über eine Hilfsmittelverordnung, die Ärzte aus- schreiben (evtl. nach Rücksprache mit der Krankenkasse), über ein Sanitätshaus bestellt, geliefert, angebracht und es erfolgt die Einweisung in den Gebrauch. Es ist hilf- reich, die Verordnung mit der Diagnose und der richtigen Hilfsmittelnummer versehen zu lassen. Die Kosten für die Hilfsmittel werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, jedoch ist ein Eigenanteil von 10 Prozent, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro Zuzahlung pro Hilfs- mittel zu leisten. Bei privat Versicherten ist die Vertragsgestaltung zu beachten. Hilfsmittel sind häufig aus dem Vertrag ausgeschlossen. Pflegekasse Personen, die einen Pflegegrad haben, können von der Pflegekasse für Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen (SGB XI § 40) bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme erhalten. Mehrere Anspruchsberechtigte, die zusammen wohnen, können bis zu 16.000 Euro erhalten. Als eine Maßnahme gelten die Veränderungen, die zum derzeitigen Zustand des Antragstellers notwendig sind. Erst bei einer wesent- lichen Verschlechterung des Gesundheitszustandes der betreffenden Person (bei einer Veränderung der Pfle- gesituation beispielsweise) kann der Zuschuss erneut beantragt werden, wenn nicht die Maßnahme beim vor- angegangenen Zuschuss bereits von der Pflegekasse bzw. dem MDK als erforderlich notiert wurde. Bezuschusst werden z. B.: • Einbau von fest installierten Rampen • Treppenlifte • Türverbreiterungen • Einbau von ebenerdigen Duschen • Entfernung von Balkonschwellen • Kippspiegel • Entfernung von Schwellen in der Wohnung • Anbringen von Handläufen • Austausch von Bodenbelägen, z. B. rutschfeste Fliesen im Bad • Herabsetzen von Fenstergriffen • Einbau von behindertengerechten Küchen • Lifter, wie Plattformlift oder Fahrstuhl © colourbox.de

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