Bauen im Landkreis Esslingen

Musterschulbaurichtlinie (MSchulbauR) Viele Kinder auf wenig Raum sind die größte Herausforde- rung bei Schulbaumaßnahmen. Die Musterschulbaurichtlinie trägt diesem Umstand durch besondere Anforderungen an Durchgänge, Wegbreiten und sicherheitsrelevante Ein- richtungen Rechnung. Für den Brandfall sieht die Richtlinie ein Konzept vor, das möglichst allen Schülern und Leh- rern das Verlassen des Gebäudes ohne Hilfe der Feuerwehr ermöglicht. Hinweise des Wirtschaftsministeriums Baden- Württemberg über den baulichen Brandschutz in Krankenhäusern und baulichen Anlagen ent­ sprechender Zweckbestimmung Die Besonderheit von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Objekten ist nicht nur ihre hohe Perso- nenzahl im Gebäude. Vielmehr ist bei diesen Objekten auch von einer überdurchschnittlich hohen Zahl hilfsbedürftiger Menschen auszugehen. Was im normalen Betrieb logistisch betrachtet bereits eine Herausforderung darstellt, kann im Brandfall dagegen schnell über Leben und Tod der Betrof- fenen entscheiden. Daher sehen die ministeriellen Hinweise zum Brandschutz in Krankenhäusern einen besonders hohen baulichen Sicherheitsstandard vor. Muster-Richtlinie über bauaufsichtliche An- forderungen an Wohnformen für Menschen mit Pflegebedürftigkeit oder mit Behinderung (Musterwohnformenrichtlinie) Die Überalterung der Gesellschaft führt zu einer ständig wachsenden Zahl an Wohnangeboten für Seniorinnen und Senioren. Viele dieser Einrichtungen sind zwar nicht mehr als normales Wohnen im Sinne der Landesbauordnung einzustufen. Die Einstufung als Pflegeheim würde den tat- sächlichen Gegebenheiten aber auch nicht angemessen begegnen. Für all diese Fälle bietet die Musterwohnfor- menrichtlinie ein Sicherheitskonzept für eine weitgehend eigenständige Lebensführung, ohne jedoch die einge- schränkte Mobilität des Nutzerkreises zu vernachlässigen. Vermessungsbüro Hils Lazarettstraße 10 70182 Stuttgart Tel. 07 11.2 10 01-0 vermessung@hils.net Lagepläne Bestandspläne Gebäudeaufnahmen Grenzfeststellungen Teilungsvermessungen Baurechtliche Beratung www.hils.net Bauen im Landkreis Esslingen | Die Sonderbauverordnungen – kurz erklärt 9 Messen / Planen / Bauen von der Idee zum Konzept bis zur Fertigstellung Amtliche Grundstücksvermessung und Baulandumlegung durch unser Partnerbüro Dipl. Ing. Jürgen Holder Geoteck Ingenieure GmbH Carl-Zeiss-Straße 31 73230 Kirchheim unter Teck Telefon: 07021 / 9228 - 0 www.geoteck.de info@geoteck.de Fax: 07021 / 9228 - 50 Ihr regional renommierter Partner in Sachen • Bau- und Ingenieurvermessung • Baulandentwicklung • Bauleitplanung • Verkehrsanlagen & Ingenieurbau • Wasserversorgung & Entwässerung • Gewässermanagement

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