Bauen im Landkreis Esslingen

Die Sonderbauverordnungen – kurz erklärt Die Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) regelt die Errichtung von Wohngebäuden. Alle anderen Gebäu- dearten werden als „Sonderbauten“ bezeichnet. Diese Sonderbauten können bzw. sind zum Beispiel wegen ihrer Größe, ihrer Komplexität oder schlicht wegen ihrer anders- artigen Nutzung in vielen Belangen anders zu beurteilen als normale Wohnhäuser. Für verschiedene Arten von Sonderbauten existieren daher eigene Regelwerke, die sowohl Ihnen und Ihrem Planer, als natürlich auch uns als genehmigender Stelle als Arbeits- grundlage dienen. Richtlinien, Verwaltungsvorschriften, „Muster“-Richtlinien und ministerielle Hinweise In Baden-Württemberg existieren unterschiedliche Lösungen, ein solches Regelwerk zu etablieren. Verord- nungen, Richtlinien und Verwaltungsvorschriften haben gesetzesähnlichen Charakter und sind rechtlich bindend. Musterverordnungen/-richtlinien und ministerielle Hinwei- se sind zwar nicht rechtlich bindend, bieten aber ein jeweils in sich schlüssiges Regelwerk und werden von uns bei der Bearbeitung der betroffenen Projekte zur Bewertung des Einzelfalls herangezogen. Die gängigsten Sonderbauverordnungen sind: Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) Gebäude, die zum Aufenthalt großer Menschenmengen geeignet sind, werden als Versammlungsstätten bezeich- net. Bekannte Beispiele sind Mehrzweckhallen, Festsäle sowie Räume für Tagungen und Konferenzen. Wichtige Themenbereiche der VStättVO sind der Brandschutz und die Dimensionierung von Zugängen, Bestuhlungen, Toilet- tenanlagen etc. für die dort möglichen Besucherzahlen. Industriebaurichtlinie (IndBauRL) Die IndBauRL regelt gewerbliche Produktions- und Lagerge- bäude, die sich auf Grund ihrer Ausmaße nicht mehr nach den Vorgaben LBO planen lassen. Die Richtlinie trägt beson- ders den ungewöhnlich großen Ausmaßen dieser Gebäude Rechnung und gibt darauf abgestimmte Lösungsansätze vor. Verkaufsstättenverordnung (VkVO) Kaufhäuser, Einkaufszentren und Verbrauchermärkte sind auf eine besonders offene und flexible Grundrissgestaltung angewiesen. Die VkVO ermöglicht daher Konzepte, die weitgehend auf massive Bauteile zur Unterteilung in Brandabschnitte verzichtet. Stattdessen ermöglichen alter- native Sicherheitskonzepte über Brandschutztechnik und großzügige Sicherheitsbereiche die Umsetzung moderner Verkaufskonzepte und einer zeitgemäßen Innenarchitektur. © Robert Kneschk e · fotolia.com 8 Bauen im Landkreis Esslingen | Die Sonderbauverordnungen – kurz erklärt

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