Bauen im Landkreis Esslingen

Verschiedene Baugenehmigungsverfahren Grundsätzlich brauchen Sie, bis auf bestimmte Ausnahmen, für die Errichtung, Änderung und den Abbruch baulicher An- lagen eine Baugenehmigung. Die Landesbauordnung unterscheidet drei verschiedene Verfahrensarten: n das Baugenehmigungsverfahren (§ 58 LBO) n das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren (§ 52 LBO) n das Kenntnisgabeverfahren (§ 51 LBO) Verfahrensfreie Vorhaben § 50 LBO regelt, welche baulichen Maßnahmen verfahrens- frei durchgeführt werden dürfen. Diese Genehmigungs- freiheit entbindet Sie als Bauherr aber nicht von den öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen der Bebauungsplä- ne und des Bauordnungsrechts. Wollen Sie von einzelnen Vorgaben abweichen, ist ein Antrag auf Abweichung, Aus- nahme oder Befreiung zu stellen. Baugenehmigungsverfahren Greifen keine Ausnahmeregelungen, prüfen wir Ihren Bau- antrag im Baugenehmigungsverfahren vollständig in allen rechtlichen Belangen. Auch betroffene Fachstellen werden von uns bei Bedarf einbezogen, so dass Sie im Regelfall mit Ihrer Baugenehmigung auch sonstige, damit verbundene Genehmigungen anderer Rechtsbereiche erhalten. Halten Sie mit Ihrem Bauvorhaben alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften ein, haben Sie einen Anspruch auf die Bauge- nehmigung. Diese gilt für 3 Jahre und kann auf Ihren Antrag hin verlängert werden. Die Genehmigung gilt für Sie und Ihre Rechtsnachfolger und ergeht unbeschadet privater Rechte Dritter. Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren prüfen wir im Gegensatz zum „normalen“ Verfahren nur, ob Ihr Vorhaben die bauplanungsrechtlichen Vorgaben erfüllt und die erfor- derlichen Abstandsflächen nach LBO eingehalten werden. Dennoch sind Sie und Ihr Planverfasser dafür verantwort- lich, dass Ihr Vorhaben, wie die verfahrensfreien Vorhaben, alle Vorschriften einhalten. Ebenso müssen Sie Abweichun- gen und Befreiungen außerhalb unseres Prüfumfangs auch hier separat beantragen. Heinrich Feeß GmbH & Co. KG Heinkelstr. 2 • 73230 Kirchheim u. T. T 07021 9859-8 • F 07021 9859-64 info@feess.de • www.feess.de Erdbau • Abbruch • Recycling • Baustoffe • Container • Bodenverbesserung • Transporte • Entsorgung • Öko-Stones 12 Bauen im Landkreis Esslingen | Verschiedene Baugenehmigungsverfahren

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=