Bau-Informationsbroschüre für den Landkreis Esslingen

Bearbeitungsablauf im Landratsamt Die Bearbeitung Ihres Bauantrags im Landratsamt Esslingen Wie die Bearbeitung eines Bauantrags grundsätzlich zu erfolgen hat, regelt die LBO in Verbindung mit der LBOVVO. Im Folgenden erklären wir Ihnen, wie dies im Landratsamt Esslingen umgesetzt wird. Die Bearbeiter Die Prüfung Ihres Antrags beinhaltet eine inhaltliche und eine rechtliche Komponente. Um dem gerecht zu werden, sind bei uns im Amt für Bauen und Naturschutz Ingenieurinnen und Ingenieure, Technikerinnen und Techniker sowie Verwaltungsbeamtinnen und Verwaltungsbeamte mit Ihrem Antrag befasst. Unsere Mitarbeitenden werden dabei durch verschiedene Fachstellen unterstützt. Diese prüfen ihren Zuständigkeitsbereich nach Aufforderung durch uns eigenständig. Insgesamt ergibt sich so eine oft schwer überschaubare Zahl an Mitwirkenden im als auch außerhalb des Landratsamts. Wir im Amt für Bauen und Naturschutz koordinieren alle Beteiligten und führen alle Anforderungen zu einer umfassenden Baugenehmigung zusammen. Ihr Ansprechpartner ist deshalb stets das Baurechtsamt. Die Form Zunächst prüfen wir nach Eingang Ihres Antrags, ob alle Unterlagen formal den Anforderungen der LBOVVO entsprechen. Bei Bedarf fordern wir fehlende Unterlagen nach. Liegen alle Angaben vor, informieren wir Sie über den nach LBO spätesten Zeitpunkt für unsere Entscheidung. Der Inhalt Inhaltlich prüfen wir Ihren Antrag je nach Verfahren hinsichtlich der Einhaltung der unterschiedlichen baurechtlichen Belange. Außerdem beziehen wir Fachstellen anderer Rechtsgebiete bei Bedarf mit ein und wägen die unterschiedlichen Anforderungen gegeneinander ab. Sollten bei der inhaltlichen Prüfung weitere Angaben von Ihnen erforderlich sein, wenden wir uns mit dieser Forderung erneut an Sie. Bei komplexen Sachverhalten kann es vorkommen, dass wir mehrmals Forderungen stellen. Parallel hierzu wird bereits der rechtliche Rahmen für Ihre Baugenehmigung geprüft. Denn je nach Verfahren und Bedarf können Befreiungen oder Abweichungen erforderlich sein. Sollte sich zudem zeigen, dass für Ihr Vorhaben Genehmigungen anderer Rechtsbereiche erforderlich sind, werden Sie hierüber unverzüglich informiert. Gegebenenfalls können diese Genehmigungen mit der Baugenehmigung erteilt werden. Die Überwachung Ist Ihr Bauvorhaben genehmigt, begleiten Sie unsere Baukontrolleure durch die Bauphase bis zur Fertigstellung. Sie überwachen die Einhaltung der Baugenehmigung sowie die Umsetzung aller baurechtlichen Anforderungen. Bei komplexeren Bauten führen die Baukontrolleure nach Fertigstellung eine Abnahme durch. Erst nach erfolgter Abnahme dürfen Sie Ihr Gebäude nutzen. Die Digitalisierung Bauanträge können in Baden-Württemberg auch vollständig digital eingereicht werden. Eine komplexe Verwaltungsleistung steht damit als nutzerfreundlicher Online-Prozess zur Verfügung. Dadurch wird die Bearbeitungszeit reduziert und das Verfahren für die Beteiligten transparenter. Die Daten können sowohl zwischen Antragsteller und Genehmigungsbehörde als auch zwischen verschiedenen Fachbehörden medienbruchfrei ausgetauscht werden. Schlössle Lenningen Therme Beuren Bauen im Landkreis Esslingen | Bearbeitungsablauf im Landratsamt 11

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