Bau-Informationsbroschüre für den Landkreis Esslingen

Baulasten und Baulastenbuch – was steckt dahinter? Immer wieder stehen Ihrem Bauvorhaben Vorschriften entgegen, die Sie aus eigener Kraft nicht einhalten können (beispielsweise Forderungen zu Abstandsflächen, zur Erschließung etc.). Dennoch kann Ihr Vorhaben genehmigt werden, wenn der Eigentümer eines angrenzenden Grundstücks diese Forderung stattdessen auf seinem Grundstück erfüllt. Diese Verpflichtung wird in Form einer Baulast im Baulastenbuch der jeweiligen Gemeinde für das belastete Grundstück niedergeschrieben. Die Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Sicherung und erfolgt unabhängig von privatrechtlichen Verpflichtungen. Sie wird daher nicht im Grundbuch erfasst. Sie oder Ihr Planer sollten daher bereits vor der Planung einen Blick in das Baulastenbuch werfen. Was bedeutet Denkmalschutz für mich und mein Bauvorhaben? Die Erhaltung von Kulturdenkmälern ist aus heimatgeschichtlichen, baukünstlerischen und wissenschaftlichen Gründen im öffentlichen Interesse. Schutzwürdige Bauwerke sind bei den Denkmalbehörden in Denkmallisten erfasst. Sind Sie Eigentümer eines denkmalgeschützten Gebäudes, sind Sie gesetzlich verpflichtet, dieses im Rahmen des Zumutbaren zu erhalten. Für alle baulichen Veränderungen ist daher eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung oder Zustimmung erforderlich. Wenden Sie sich daher frühzeitig an die Untere Denkmalschutzbehörde. Im Landkreis Esslingen ist diese ebenfalls im Amt für Bauen und Naturschutz angegliedert. Welche Fördermöglichkeiten gibt es für mein Bauvorhaben? Für verschiedene Bauvorhaben bestehen kommunale, länderspezifische und bundeseinheitliche Fördermöglichkeiten. Der Ansprechpartner für die Abwicklung von Förderungen ist meist Ihre Hausbank. Verschiedene Fördermöglichkeiten gibt es beispielsweise für energetische Belange, denkmalgeschützte Bauwerke, aber auch alten- und behindertengerechte Bauten. Im Landratsamt angesiedelt ist lediglich die Wohnraumförderung. Informationen zu Fördervoraussetzungen und -höhen erhalten Sie über die Wohnraumförderstelle bei uns im Amt für Bauen und Naturschutz, oder bei der Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank) als zuständigem Kreditinstitut. Was ist zum Thema Energieeffizienz und regenerative Energien zu beachten? Energieeffizienz und mögliche Energieeinsparungen stehen seit geraumer Zeit im Fokus des Gesetzgebers. Geregelt sind diese im Gebäudeenergiegesetz (GEG). Für Heizungsanlagen beinhalten das GEG für den Neubau und das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) für den Heizungstausch weitere Festsetzungen, die es bei Neubau, Umbau und Sanierung zu beachten gilt. Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen liegt in der Verantwortung von Ihnen und Ihrem Planer bzw. Energieberater. Die Überwachung erfolgt durch uns im Amt für Bauen und Naturschutz als zuständiger Rechtsaufsichtsbehörde. Viele Unklarheiten, die im späteren Projektverlauf zu erheblichem Mehraufwand führen, lassen sich im Vorfeld leicht klären. Wir stehen Ihnen gerne mit der für Sie zuständigen Gemeinde beratend zur Seite. © roxcon · adobestock.com 10 Bauen im Landkreis Esslingen | Allgemeine Fragen zum Thema Bauen und Baugenehmigungen

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