Esslinger Friedhofsratgeber

Wie bestatten? Wie bestatten? 8 Die Entscheidung für oder gegen eine be- stimmte Bestattungs- aber auch Grabart sollte im Sinne des Verstorbenen durchgeführt werden. Dies ist auch im Bestattungsgesetz so festgehalten. Ist der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, bestimmen die Angehö- rigen die Bestattungsart. Eine sorgfältige und abgestimmte Entscheidung ist auch wichtig, weil eine spätere Änderung (Umbettung) in den meisten Fällen aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Die wichtigsten Entschei- dungen, die getroffen werden müssen sind die, ob es eine Erd- oder Feuerbestattung geben soll und ob man ein Reihengrab oder ein Wahl- grab wünscht. Die Mehrzahl der Menschen wählt inzwischen Feuerbestattungen. Vor diesem Hintergrund, aber auch ausgelöst durch gesellschaftliche Veränderungen, wie berufliche Mobilitätsan- forderungen und dem Wunsch nach großer Vielfalt und Individualität entstanden in den letzten Jahren alternative Bestattungsmöglich- keiten. Die Friedhofsverwaltung Esslingen hat diese in Zusammenarbeit mit den Bürgeraus- schüssen, dem Stadtseniorenrat, den Kirchen, aber auch auf zahlreiche Kundenbefragungen gestützt, entwickelt. Auf den Esslinger Fried- höfen gibt es Familiengrabstätten, die zum Teil auch über Generationen verlängert werden. Dieses Angebot wird ergänzt durch Reihen- gräber und moderne Grabarten wie Urnenge- meinschaftsgräber, Baumbestattungen oder Kolumbarien. Mit den verschiedenen Formen der Urnenge- meinschaftsgräber bietet die Stadtverwaltung Bestattungsmöglichkeiten an, die die Sorge um die Pflege der Grabstätte nehmen. Denn die einmal fällige Gebühr für eine solche Grabstätte enthält sowohl die Kosten für die Namenstafeln als auch für die Pflege der An- lage für die gesamte Ruhezeit. So kann auf anonyme Bestattungen weitestgehend verzich- tet und Familienangehörigen, Freunden und Bekannten, der für die Trauerarbeit wichtige Ort zum Trauern geboten werden. Ebershaldenfriedhof Friedhof Sulzgries, Kolumbarium

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