Esslinger Friedhofsratgeber

Wie bestatten? Die Grab- und Bestattungsarten 9 Die Grab- und Bestattungsarten Auf allen Esslinger Friedhöfen werden Be­ stattungen in Reihen- und Wahlgrabstätten in der Form der Erd- oder Feuerbestattung angeboten. Reihengrabstätten werden für die Dauer der Ruhezeit von 20 Jahren vergeben, egal ob eine Erd- oder Feuerbestattung gewählt wurde. Bei Verstorbenen bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr beträgt die Dauer 10 Jahre. Nach diesem Zeitraum wird die Grabstätte wieder zu- rückgegeben, eine Verlängerung des Nutzungs- rechts ist nicht möglich. Der Ort des Grabes wird von der Friedhofsverwaltung vorgeschlagen, eine Wahlmöglichkeit besteht nicht. In einem Die Beisetzung in den „Gärten der Stille“ erfolgt auf den Friedhöfen Berkheim, Hegens- berg, Mettingen, St. Bernhardt und Zell in klei- nen Grabfeldern unterschiedlicher Größe, die mit Stauden und Ziergehölzen als Themengär- ten angelegt sind. Auf zentralen Gedenksteinen aus einheitlichem Natursteinmaterial können jeweils die Namen der Verstorbenen und die Sterbedaten eingearbeitet werden. Auf dem Ebershaldenfriedhof, dem Pliensau­ friedhof und dem Friedhof Hegensberg, sind Areale für Baumbestattungen ausgewiesen. Friedhof Hegensberg, Garten der Stille KREMA BONHOLZ Das erste private Krematorium in Württem- berg ist ein Familienbetrieb in Rutesheim bei Stuttgart. Wir haben unser Krematorium nach den neuesten und modernsten Ge- sichtspunkten geplant und erstellt. Die Ar- chitektur des Gebäudes ist bewusst schlicht gehalten. Die Ethik und Pietät bleiben be- wahrt und sind unser oberstes Gebot. Unsere Vorgaben sind, die Verstorbenen innerhalb zwei Werktagen einzuäschern, somit ist eine unmittelbare Rückführung der Urne gewährleistet und ermöglicht eine zeitnahe Urnenbeisetzung. Unsere geschulten und zuverlässigen Mitarbeiter gewährleisten den pietätvollen Ablauf der Einäscherung. Krema Bonholz GmbH & Co. KG Im Bonholz 11, 71277 Rutesheim Tel. (0 71 52) 35 16 16, Fax 35 16 17 E-Mail info@krema-bonholz.de Internet www.krema-bonholz.de Erd- oder Urnenreihengrab darf jeweils nur ein Verstorbener beigesetzt werden. Außerdem ist es nicht möglich Angehörige zuzubetten. Die Lage der Wahlgrabstätte, sowohl für Erd- als auch für Feuerbestattungen, kann jeweils von den Hinterbliebenen frei ausgewählt wer- den. Das Nutzungsrecht wird zunächst wahl- weise für 20 bis 30 Jahre vergeben und kann im Rahmen der Satzung verlängert werden. Angehörige können zugebettet werden, wobei sich die Anzahl nach der Größe der Grabstätte richtet. Kinderwahlgrabstätten können inner- halb der ausgewiesenen Kindergrabfelder frei ausgewählt werden. Das Nutzungsrecht wird erstmals für 10 Jahre vergeben, es ist jedoch verlängerbar. Urnengemeinschaftsanlagen in Form von so- genannten „Gärten der Stille“ und Kolumbarien werden momentan auf fünf Friedhöfen ange- boten, während auf drei Friedhöfen Baumbe- stattungen möglich sind. Das Angebot an diesen Grabarten wird bedarfsorientiert erweitert. Die Gemeinschaftsgrabstätten „Gärten der Stille“ bieten ebenso wie Baumbestattungen oder Kolumbarien, die Möglichkeit zur letzten Ruhe in speziell dafür entwickelten Anlagen. In der Regel ist dies in der Urnenbestattung, vereinzelt auch als Erdbestattung möglich.

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