Esslinger Friedhofsratgeber

Was ist gut zu wissen? Das Testament 34 Friedhof Oberesslingen In schweren Zeiten ist es gut, wenn man sich auf einen kompetenten und diskreten Partner verlassen kann. Metzger+Co garantiert eine sorgenfreie Abwick- lung beim Verkauf Ihrer Immobilie - vom ersten Gespräch mit uns bis hin zur Nachbetreuung nach dem Notarvertrag stehen Ihnen unsere erfah- renen Mitarbeiter zur Seite. 0711 / 9 39 33 20 60 Jahre Wohnbau. Metzger GmbH + Co. KG | Berliner Straße 29 | 73728 Esslingen | www.metzger-co.de Foto: Brigida Gonzales M AN SIEHT DIE S ONNE UNTERGEHEN UND ERSCHRICKT DOCH , WENN ES PLÖTZLICH DUNKEL IST . (Franz Kafka) Wir lassen Sie nicht im Dunklen stehen: RECHTSANWÄLTE Dr. S päth • R ues & D ecker P artnerschaft mbB Entengrabenstr. 2 73728 Esslingen 0711 / 90 12 12 - 0 info@rd-anwalt.com www.rd-anwalt.com Das Testament Das Testament ist eine „letztwillige Verfügung“, die zu Lebzeiten jederzeit widerrufen werden kann. Darin wird geregelt, wie das Vermögen weitergegeben wird. Gerade wenn man ganz genaue Vorstellungen hat, wer was vom Ver- mögen bekommen soll, oder wenn man in Lebensstrukturen lebt, die nicht durch Gesetze geregelt sind, beispielsweise bei Lebenspart- nerschaften ohne Trauschein, ist anzuraten, die Erbfolge durch ein Testament zu regeln. Wenn kein Testament vorliegt, greift die gesetzliche Erbfolgeregelung. Die Verfassung des Testaments kann hand- schriftlich oder notariell erfolgen. Ist es handschriftlich verfasst, muss es mit Vor- und Zunamen unterschrieben sein, das Datum und den Ort enthalten. Dabei muss der Verfasser des Testaments „testierfähig“ sein, da es sonst ungültig ist. Das Testament sollte so konkret und eindeutig wie möglich verfasst sein, damit es keinerlei Auslegungen erlaubt. Im Internet finden sich Muster für Testamente oder man nimmt die Hilfe eines Notars in Anspruch. Die Gebühren dafür, richten sich nach der Höhe des Vermögens. Das verfasste Testament sollte zumindest bei einem Notar oder Amtsgericht hinter- legt werden. Damit wird garantiert, dass der letzte Wille durchgesetzt wird. Bei der Abgabe bekommt man einen sogenannten Hinterle- gungsschein, der sorgfältig aufbewahrt werden sollte. Im Erbfall wird das notarielle Testament dem zuständigen Nachlassgericht überstellt. Alleinstehende sollten Kontaktdaten von zu benachrichtigenden Verwandten und Be- kannten auffindbar hinterlegen. Ein Testament ist umgehend dem zuständigen Amtsgericht auszuhändigen. Trauern heißt Abschied nehmen von dem, was war, ohne es an die Vergangenheit zu verlieren. Andreas Koch, Fraktionsvorsitzender der SPD im Gemeinderat Esslingen

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=