Ratgeber für den Trauerfall der Stadt Esslingen

Mit einer Patientenverfügung wird im Fall von Krankheit oder Unfall die Zeit direkt vor einem Sterbefall geregelt. Nachlass- und Vorsorgeregelungen ordnen die Angelegenheiten nach dem Tod und gestalten sie so, wie es gewünscht wird. Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz bietet unter www.bmjv.de/publikationen zahlreiche Informationen und Formulare zum Ausdrucken zu diesen Themenkomplexen. Um Fehler zu vermeiden, bietet sich zudem Expertenrat durch Notare oder Fachanwälte an. Vorsorgeregelungen Mit Regelungen zur Vorsorge können zu Lebzeiten alle Abläufe und Details im Zusammenhang mit der eigenen Bestattung festgelegt werden. Das Testament bietet sich hierfür nicht an, da dieses meist erst dann eröffnet wird, wenn die Bestattung bereits vorüber ist. Viele Bestatter bieten Vorsorgevereinbarungen mit unterschiedlichen Möglichkeiten zur finanziellen Absicherung an. Das Testament Das Testament ist eine „letztwillige Verfügung“, die zu Lebzeiten jederzeit widerrufen werden kann. Darin wird geregelt, wie das Vermögen weitergegeben wird. Was ist gut zu wissen? Gerade wenn man ganz genaue Vorstellungen hat, wer was vom Vermögen bekommen soll, oder wenn man in Lebensstrukturen lebt, die nicht durch Gesetze geregelt sind, beispielsweise bei Lebenspartnerschaften ohne Trauschein, ist anzuraten, die Erbfolge durch ein Testament zu regeln. Wenn kein Testament vorliegt, greift die gesetzliche Erbfolgeregelung. Die Verfassung des Testaments kann handschriftlich oder notariell erfolgen. Ist es handschriftlich verfasst, muss es mit Vor- und Zunamen unterschrieben sein, das Datum und den Ort enthalten. Dabei muss der Verfasser des Testaments „testierfähig“ sein, da es sonst ungültig ist. Das Testament sollte so konkret und eindeutig wie möglich verfasst sein, damit es keinerlei Auslegungen erlaubt. Im Internet finden sich Muster für Testamente oder man nimmt die Hilfe eines Notars in Anspruch. Die Gebühren dafür richten sich nach der Höhe des Vermögens. Das verfasste Testament sollte zumindest bei einem Notar oder Amtsgericht hinterlegt werden. Damit wird garantiert, dass der letzte Wille durchgesetzt wird. Bei der Abgabe bekommt man einen sogenannten Hinterlegungsschein, der sorgfältig aufbewahrt werden sollte. Im Erbfall wird das notarielle Testament dem zuständigen Nachlassgericht überstellt. Alleinstehende sollten Kontaktdaten von zu benachrichtigenden Verwandten und Bekannten auffindbar hinterlegen. Ein Testament ist umgehend dem zuständigen Amtsgericht auszuhändigen. 35 Was ist gut zu wissen? Ebershaldenfriedhof Pliensaufriedhof Foto: © Grünflächenamt Foto: © Grünflächenamt

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