Heiraten in Esslingen am Neckar

Grundlegendes: Unsere primäre Aufgabe ist es, Ihre Ehevoraussetzungen sowie etwaige Ehehindernisse im Vorfeld Ihrer geplanten Eheschließung zu prüfen. Das ist in Fällen mit Auslandsbeteiligung oft sehr umfangreich, vielfach aber auch schnell zu klären. Auf alle Fälle sollten Sie sich bitte rechtzeitig erkundigen, damit Sie sich bei Ihren Planungen nicht selbst unter Druck setzen. Die folgenden Hinweise beantworten Ihnen sicher die eine oder andere Frage: Zuständigkeit: • Sind Sie beide in Esslingen am Neckar gemeldet, so ist ausschließlich das hiesige Standesamt für die Anmeldung zur Eheschließung zuständig. Bei verschiedenen Wohnorten haben Sie die Wahlmöglichkeit. Grundsätzlich sollten Sie beide bei der Anmeldung anwesend sein. Ist dies nicht möglich, kann die Anmeldung auch schriftlich erfolgen. Das Formular hierfür erhalten Sie von uns bzw. online über unsere Homepage. • Sie möchten bei uns heiraten, haben aber keinen Wohnsitz in Esslingen am Neckar? Dann melden Sie Ihre Eheschließung bei Ihrem zuständigen Wohnsitzstandesamt an, die Unterlagen werden dann von dort an uns geschickt und wir werden uns nach Erhalt mit Ihnen in Verbindung setzen. Das gleiche Procedere gilt natürlich auch umgekehrt, wenn Sie also hier wohnen und wo- anders heiraten möchten, denn für die Trauung selber können Sie das Standesamt frei wählen! Verliebt, verlobt, verheiratet 5 Verliebt, verlobt, verheiratet Foto: © Ana.Photoart München

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