Heiraten in Esslingen am Neckar

Unterlagen: • Sie sind in Esslingen am Neckar geboren, wohnen auch hier, sind volljährig, deutscher Staatsangehöriger und waren noch nicht verheiratet? Dann benötigen Sie bei Ihrer Anmeldung zur Eheschließung lediglich einen gültigen Ausweis oder Pass. • Wer nicht in Esslingen am Neckar geboren ist benötigt einen beglaubigten Ausdruck aus seinem Geburtenregister, dieser darf nicht älter als 6 Monate sein. Sind Sie im Ausland geboren, brauchen Sie eine Geburtsurkunde, die, sofern der betreffende Staat keine internationale Urkunde ausstellt, von einem hiesigen Urkundenübersetzer zu übersetzen ist. • Wer keinen Wohnsitz in Esslingen am Neckar hat, muss eine erweiterte Meldebescheinigung des jeweiligen Wohnortes vorlegen. • War einer von Ihnen bereits verheiratet oder verpartnert, so ist die letzte vorangegangene Ehe bzw. eingetragene Lebenspartnerschaft durch eine aktuelle, das heißt maximal sechs Monate alte, Urkunde nachzuweisen. Hierzu lassen Sie sich vom Standesamt, bei dem die Eheschließung stattgefunden hat bzw. die Lebenspartnerschaft eingetragen wurde, einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsregister aus- fertigen. • Natürlich ist auch die Auflösung dieser Ehe bzw. Lebens- partnerschaft nachzuweisen, beispielsweise durch ein gerichtliches Urteil, eine Sterbeurkunde oder dergleichen. • Sollten Sie bereits mehrmals verheiratet oder verpartnert gewesen sein, so muss lediglich die letzte Ehe/ Lebenspartnerschaft und deren Auflösung durch aktuelle Urkunden belegt werden, von den vorangegangenen Ehen/Lebenspartnerschaften können Sie auch ältere Dokumente vorlegen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn die letzte vorangegangene Ehe bei einem deutschen Standesamt geschlossen wurde. 6 Verliebt, verlobt, verheiratet Foto: © Mahoki-Foto

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