Ratgeber für Senioren der Stadt Ettlingen

20 öffentlichen Verkehrsmittel benutzen können und einen Berechtigungsschein haben. Wenn Sie zum genannten Personenkreis gehören, können Sie einen Berechtigungsschein beantragen. Landratsamt Karlsruhe – Amt für Versorgung und Rehabilitation Wolfartsweierer Straße 5, 76131 Karlsruhe 0721 936-70430, 936-70730 2.12 HAUSTIER-NOTDIENST Sollten aus Gründen von Krankheit oder Abwesenheit Haustiere versorgt werden oder die Pflege derselben übernommen werden, können Sie sich gerne an das Begegnungszentrum wenden. Außerdem werden regelmäßig Wanderungen mit Hunden durchgeführt; auch darüber informieren wir Sie gerne. Begegnungszentrum am Klösterle Klostergasse 1, 76275 Ettlingen 07243 101-538 Montag – Freitag 10:00 – 12:00 Uhr Beratung und Terminabsprache: mittwochs von 10:00 bis 12:00 Uhr 07243 77903 (Birgitte Sparkuhle/Anrufbeantworter) 2.13 GUTE HILFE – EINFACH ANDERS GUT Seniorenfahrdienste, Einkaufs- und Alltagshilfe, Essenbringservice Pulvergartenstraße 22, 76275 Ettlingen 5 50171 3138813 (24-Stunden-Hotline) meinehilfe@mail.de Þ Þwww.gutehilfe.com wird durch erfahrene Ärzte, Pflegefachkräfte, Juristen, Sozialarbeiter u. a. geleistet. Anstehende oder bereits getroffene Entscheidungen können ethisch und juristisch reflektiert werden. Ziel ist eine für alle Beteiligten nachvollziehbare Entscheidung. Die Verantwortung für die Behandlung bleibt bei den behandelnden Ärzten*innen. Kontakt: Andreas Landkammer, Koordinator und ausgebildeter Ethikberater Termine werden über das Hospiz-Telefon vermittelt: 07243 9454-277 info@aeb-arista.de Þ Þwww.aeb-arista.de 2.11 FAHRDIENST FÜR SCHWERBEHINDERTE MENSCHEN Der Fahrdienst für schwerbehinderte Menschen ermöglicht außergewöhnlich gehbehinderten Personen, insbesondere Rollstuhlfahrern, sowie Blinden die Teilnahme am allgemeinen gesellschaftlichen Leben. Mit dem Fahrdienst sind kostenlose Fahrten zu Besorgungen des täglichen Lebens, aber auch zur Teilnahme an kulturellen, religiösen, politischen und sonstigen Veranstaltungen möglich. Die Freizeitgestaltung wird erleichtert und Besuchsfahrten zu Verwandten und Bekannten können vorgenommen werden. Zur Teilnahme am Fahrdienst sind alle Personen berechtigt, die im Besitz eines gültigen Schwerbehindertenausweises mit dem Sondervermerk „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder „Bl“ (blind) sind oder wegen Art und Schwere ihrer Behinderung diesem Personenkreis gleichgestellt sind, keine

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