Wegweiser für Seniorinnen, Senioren und ihre Angehörigen des Kreises Euskirchen

22 2 | Finanzielle Hilfen rungspflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird auf den Leistungsbetrag für eine Kurzzeitpflege angerechnet. Wird die Ersatzpflege durch Pflegepersonen, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grade ver- wandt oder verschwägert sind oder mit ihm in häus- licher Gemeinschaft leben, durchgeführt, sind die Aufwendungen der Pflegekasse auf den Betrag des Pflegegeldes (entsprechend dem festgestellten Pflege- grad) für bis zu 6 Wochen beschränkt. Pflegehilfsmittel und wohnumfeld­ verbessernde Maßnahmen (§ 40 SGB XI) Für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen können finanzi- elle Zuschüsse gewährt werden. Zu den wohnumfeld- verbessernden Maßnahmen gehören z. B. technische Hilfen im Haushalt, wenn dadurch häusliche Pflege ermöglicht, erheblich erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflege- oder Betreu- ungsbedürftigen wiederhergestellt wird. Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson (§ 39 SGB XI) Die Pflegekasse übernimmt bei Verhinderung der pri- vaten Pflegeperson durch Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen längstens für sechs Wochen im Kalenderjahr die Kosten einer notwendigen Ersatz- pflege. Voraussetzung für die Leistung der Pflegekasse ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens 6 Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat und der Pflegebedürftige zum Zeitpunkt der Verhinderung min- destens in Pflegegrad 2 eingestuft ist. Die Leistungen der Pflegekasse können bis zu 1.612 Euro im Kalenderjahr betragen. Auch wird für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr die Hälfte des bisher bezoge- nen Pflegegeldes während der Verhinderungspflege weitergewährt. Der Leistungsbetrag kann zudem um bis zu 806 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege, also auf insgesamt bis zu 2.418 Euro im Kalenderjahr, erhöht werden. Der für die Verhinde- © Getty Images/iStockphoto

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