Wegweiser für Seniorinnen, Senioren und ihre Angehörigen des Kreises Euskirchen

40 3 | Hilfen zu Hause Familienpflegezeit Wenn nahe Angehörige länger pflegebedürftig sind, wird die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf für viele Familien zur Herausforderung. Vor diesem Hintergrund gilt seit dem 1. Januar 2015 auch ein Rechtsanspruch auf teilweise Freistellung von bis zu 24 Monaten sowie auf ein zinsloses Darlehen. Für alle Auszeiten gilt: Kündigungsschutz: Für Beschäftigte besteht von der Ankündigung – höchstens jedoch 12 Wochen vor dem angekündigten Beginn – bis zum Ende der Auszeit Kündigungsschutz. Begriff der „nahen Angehörigen“: Die Möglich- keit einer kurzzeitigen Arbeitsverhinderung sowie die Freistellungsansprüche bestehen für Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Stiefeltern, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen und lebenspartnerschafts- ähnlichen Gemeinschaft, Geschwister, Schwägerinnen und Schwäger, Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners, Schwiegerkinder und Enkelkinder. (Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, www.bmfsfj.de) Pflegezeit Beschäftigte haben zudem die Möglichkeit, bis zu 6 Monate ganz oder teilweise aus dem Beruf auszu- steigen, um einen pflegebedürftigen nahen Angehö- rigen in häuslicher Umgebung zu pflegen. Neu ist seit dem 1. Januar 2015 die Möglichkeit, für diese Zeit ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zu beantragen, um die Einkommensverluste in dieser Zeit abzufedern. Ärztlicher Notdienst im Kreis Euskirchen Unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116 117 erreichen Sie den ärztlichen Bereitschafts- dienst. Überall in Deutschland sind niedergelassene Ärzte im Einsatz, die Patienten in dringenden medi- zinischen Fällen ambulant behandeln – auch nachts, an Wochenenden und an Feiertagen. Die Nummer funktioniert ohne Vorwahl, gilt deutschlandweit und ist kostenlos – egal ob Sie von zu Hause oder mit dem Mobiltelefon anrufen. In dringenden lebensbedrohlichen Fällen sollte sofort der Rettungsdienst unter der Rufnummer 112 alarmiert werden. Zusätzlich sind im Kreis Euskirchen in den Krankenhäusern Euskirchen und Mechernich zentrale Notdienstpraxen eingerichtet worden. Zu den allge- meinen Notdienstzeiten ist der diensthabende Arzt in dieser Notdienstpraxis anwesend oder kurzfristig zu erreichen. Sie erreichen die Notdienstpraxen wie folgt: Notfalldienstpraxis am Marien-Hospital Euskirchen Gottfried-Disse-Straße 38 e, 53879 Euskirchen Tel.: (02251) 900 Notfalldienstpraxis am Kreiskrankenhaus Mechernich St.-Elisabeth-Straße 2 – 6, 53894 Mechernich Tel.: (02443) 17-0 Öffnungszeiten der Notfalldienstpraxen: Mittwoch, Weiberfastnacht 14.00 bis 22.00 Uhr Samstag, Sonntag, Feiertage 07.30 bis 22.00 Uhr © Firma V - Fotolia

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=