Älter werden in Filderstadt Hilfe & Plfege

16 Finanzielle Hilfen Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz Leistungen der Pflegeversicherung erhält, wer mindestens sechs Monate wegen Beeinträchtigung der Selbst- ständigkeit oder der Fähigkeiten pflegerische Unterstützung benötigt und bei entsprechender Vorversiche- rungszeit einen Antrag bei der Pflege- kasse gestellt hat. Die Begutachtung erfasst in sechs Modulen das Gesamtbild des Pflege- bedürftigen: Mobilität, Gestaltung des Alltags, Kognitive/Kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbst- versorgung und Bewältigung mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen. Es geht also um den Grad der Selbstständigkeit und nicht mehr vorrangig nur um die körperlichen Beeinträchtigungen. Dadurch erhalten auch demenzi- ell oder psychisch beeinträchtigte Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu allen Leistungen der Pflegeversicherung. Die Höhe der Leistungen aus der Pflegeversicherung hängt vom Pflegegrad ab, der durch den Medi- zinischen Dienst der Krankenversi- cherung (MDK) oder Medicproof (für privat Versicherte) ermittelt wird. Bei Fragen über Leistungen aus der Pflegeversicherung oder zum Thema Begutachtung können Sie sich beim Pflegestützpunkt informieren: Pflegestützpunkt Filderstadt Martinstraße 5 Bernhausen Telefon 0711 7003-303 E-Mail: pflegestuetzpunkt@filderstadt.de Weitere finanzielle Hilfen Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter Personen über 65 Jahre sowie jün- gere, die aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Ver- mögen sichern können, können auf Antrag Grundsicherung beziehungs- weise Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII erhalten, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Bei Fragen und für die Antragstellung können Sie sich an Ihr Bürgeramt oder den Sozialen Dienst der Stadt- verwaltung wenden. Sozialer Dienst beim Amt für Integration, Migration und Soziales Martinstraße 5 Bernhausen Telefonische Terminvereinbarung unter 0711 7003-360 E-Mail: sozialerdienst@filderstadt.de Wohngeld Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum. Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Mieter oder Lastenzuschuss für Eigentümer. Ob und wie hoch der Anspruch ist, hängt von der Zahl der Familienmitglieder, der Höhe des Einkommens und der Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung ab. Je nach Grad der Schwerbehinderung und bei Pflege- bedürftigkeit gibt es einen Freibetrag, der sich auf die Höhe des Wohngel- des auswirkt. Beratung und Anträge erhalten Sie beim: Amt für Integration, Migration und Soziales Martinstraße 5 Bernhausen Angela Hipp Telefon 0711 7003-286 Christine Pesch Telefon 0711 7003-348 Leistungen pro Monat (in Euro) Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5 Pflegegeld – 316 545 728 901 Sachleistungen – 689 1.298 1.612 1.995 Entlastungsbetrag zweckgebunden 125 125 125 125 125 Teilstationäre Tages- und Nachtpflege – 689 1.298 1.612 1.995 Vollstationäre Pflege 125 770 1.262 1.775 2.005 zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel bis zu 40 bis zu 40 bis zu 40 bis zu 40 bis zu 40 Verhinderungspflege – 1.612 1.612 1.612 1.612 Kurzzeitpflege – 1.612 1.612 1.612 1.612 Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 Rentenversicherungsbeiträge für Pflegepersonen – Höhe nach Umfang der Pflegetätigkeiten

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