Älter werden in Filderstadt Hilfe & Plfege

17 Leistungen nach dem Schwerbehindertenrecht Behinderte und insbesondere Schwer- behinderte erhalten verschiedene Nachteilsausgleiche, die ihnen je nach Schwere ihrer Behinderung entstehen: • zusätzlicher Pauschalbetrag bei der Einkommens- und Lohnsteuer, außerdem können außergewöhnli- che Belastungen geltend gemacht werden • Kfz-Steuerermäßigung/-befreiung oder Freifahrt im Nahverkehr • Beitragsnachlass bei Kfz-Versicherung • zusätzlicher Freibetrag bei Wohngeld • Parkerleichterungen • Erhöhung der Einkommensgrenze für den Wohnberechtigungsschein • Befreiung/Ermäßigung bei Gerichts- kosten, Beglaubigungs- und Beur- kundungsgebühren und vieles mehr Anträge für einen Schwerbehinderten- ausweis erhalten Sie bei allen Bürger- ämtern. Beratung erhalten Sie beim: Landratsamt Esslingen Abteilung Schwerbehindertenausweis Pulverwiesen 11 73726 Esslingen Telefon 0711 3902-0 Sozialer Dienst beim Amt für Integration, Migration und Soziales Martinstraße 5 Bernhausen Telefonische Terminvereinbarung unter 0711 7003-360 E-Mail: sozialerdienst@filderstadt.de Zuzahlungen im Rahmen der Krankenversicherung Insbesondere chronisch kranke, behinderte und alte Menschen werden durch die Zuzahlungen für Arznei-, Verbands- und Heilmittel, für Fahrtkosten im Rahmen medizi- nischer Behandlung, für Zahnersatz und Krankenhausaufenthalt belastet. Versicherte mit geringem Einkommen werden auf Antrag von den meisten Zuzahlungen befreit. Wer über den Einkommensgrenzen liegt, kann je nach Höhe der Zuzahlungen eine teil- weise Befreiung rückwirkend geltend machen. Auskunft und Beratung zur Antragstellung erhalten Sie bei Ihrer persönlichen Krankenkasse. Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung Für Schwerbehinderte und Pflege- bedürftige sowie für Personen mit geringem Einkommen und Sozial­ hilfeempfänger kann für die Rundfunk- und Fernsehgebühren eine Befreiung beantragt werden. Anträge hierfür erhalten Sie bei den örtlichen Bürgerämtern oder beim Sozialen Dienst der Stadtverwaltung. Sozialer Dienst beim Amt für Integration, Migration und Soziales Martinstraße 5 Bernhausen Telefonische Terminvereinbarung unter 0711 7003-360 E-Mail: sozialerdienst@filderstadt.de Landesblindenhilfe Blinde Erwachsene können unabhän- gig von ihrem Vermögen und Einkom- men eine Blindenhilfe erhalten, die bei geringem Einkommen noch aufge- stockt werden kann. Anträge erhalten Sie bei den Bürger­ ämtern in Ihrem örtlichen Rathaus oder beim Sozialen Dienst der Stadtverwaltung. © Thomas Krämer /www.tk-press.de © Thomas Krämer /www.tk-press.de

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