Älter werden in Filderstadt Hilfe & Plfege

25 Rechtsberatung, Vorsorgepapiere, Testament, rechtliche Betreuung und Todesfall Rechtsberatung Bei geringem Einkommen haben Sie Anspruch auf eine nahezu kostenlose Rechtsberatung. Den hierzu notwen- digen Beratungsschein können Sie bei einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin oder dem zuständi- gen Amtsgericht beantragen. Wenn ein notwendiges Gerichtsverfahren ansteht, Sie anspruchsberechtigt sind und das Verfahren Aussicht auf Erfolg hat, kann Prozesskosten- und Verfah- renshilfe beantragt werden. Der Staat übernimmt dann ganz oder teilweise die Kosten der Prozessführung. Auskünfte erteilen alle Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen und auch das zuständige Amtsgericht. Vorsorgende Papiere – Esslinger Initiative Vorsorgen – selbst bestimmen e. V. Die Ehrenamtlichen des Teams der vorsorgenden Papiere wie auch der Pflegestützpunkt als Mitglied des genannten Vereins sind geschult durch die Esslinger Initiative und beraten Sie kompetent und kostenlos über die Pati- entenverfügung und die unterschied- lichen Vollmachten. Ziel ist es, die Bürger*innen dabei zu unterstützen, eine frühzeitige und selbstbestimmte Vorsorge für den letzten Lebensab- schnitt zu treffen. Die Beratung findet im Pflegestützpunkt oder bei Bedarf bei Ihnen zu Hause statt; gegen einen Unkostenbeitrag von 5 Euro bekom- men Sie die kompletten Unterlagen. Nähere Informationen und Termin­ vereinbarungen erfolgen über: Pflegestützpunkt Filderstadt Martinstraße 5 Bernhausen Telefon 0711 7003-303 E-Mail: pflegestuetzpunkt@filderstadt.de Testament Notarielles Testament Das öffentliche bzw. notarielle Tes- tament, das vor Notaren mündlich zur Niederschrift erklärte gebühren- pflichtige Testament, bietet folgende Vorteile: Notare beraten Sie und ver- deutlichen Ihnen die Konsequenzen der geplanten letztwilligen Verfügung. Zweifel darüber, ob überhaupt ein Testament vorliegt – es wird gegen eine Gebühr beim Amtsgericht hinterlegt –, ob es echt ist und wie es zu verstehen ist, können dann grundsätzlich nicht aufkommen. Das notarielle und eröffnete Testament gilt nach dem Tod als Erbnachweis. Eigenhändiges Testament Ohne Kosten können Sie auch ein eigenhändiges Testament aufsetzen. Dabei muss nicht nur die Unterschrift, sondern der gesamte Text hand- schriftlich und eigenhändig von Ihnen selbst niedergeschrieben werden. Vergessen Sie nicht, Ort und Datum anzugeben, und unterschreiben Sie mit vollem Vor- und Zunamen. Das Testament können Sie zu Hause verwahren oder sicherheitshalber beim Amtsgericht gegen eine Gebühr hinterlegen. Gemeinsames Testament von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern Das Gesetz ermöglicht es Ehe- gatten oder eingetragenen Lebenspartner*innen, ein gemein- schaftliches Testament in notarieller oder eigenhändiger Form zu errich- ten. Es reicht aus, wenn ein Ehe- gatte bzw. eine Lebenspartnerin das Testament eigenhändig niederschreibt und beide mit Vor- und Zunamen unterschreiben. Lassen Sie sich ggf. anwaltlich oder notariell beraten und ziehen Sie ggf. eine Steuerberatung hinzu. Rechtliche Betreuung Für Erwachsene, die aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit ganz oder teilweise nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst regeln zu kön- nen, kann eine rechtliche Betreuung bestellt werden. Zur Betreuung kön- nen Angehörige bestellt werden, aber auch Berufsbetreuer*innen, wenn die rechtliche Betreuung von den Ange- hörigen nicht übernommen werden kann. Die Bestellung der Betreuung läuft über das zuständige Amtsgericht. Betreuer*innen wird nur derjenige Auf- gabenkreis zugewiesen, für den der/die Betroffene Unterstützung braucht. Eine entsprechende Vollmacht erspart den Angehörigen das Betreuungsverfahren. © Butch - Fotolia Rechtsanwältin Gudrun Streibel Fachanwältin für Erbrecht Fachanwältin für Familienrecht Zertifizierte Nachlassmanagerin (GJI) Magellanstraße 5 70771 Leinfelden-Echterdingen Telefon 0711 - 722 49 18-0 Fax 0711 - 722 49 18-9 www.rechtsanwaeltin-streibel.de

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