Älter werden in Filderstadt

Finanzielle Hilfen 25 Wohngeld Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum. Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Mieter oder Lastenzuschuss für Eigentümer. Ob und wie hoch der Anspruch ist, hängt von der Zahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe des Gesamteinkommens und der Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung ab. Je nach Grad der Schwerbehinderung und bei Pflegebedürftigkeit gibt es einen Freibetrag, der sich auf die Höhe des Wohngeldes auswirkt. Beratung und Anträge erhalten Sie beim: Amt für Integration, Migration und Soziales Martinstraße 5 70794 Filderstadt Herr Stella (A – K) Telefon 0711 7003-424 E-Mail astella@filderstadt.de Frau Palumbo (L – Z) Telefon 0711 7003-348 E-Mail fpalumbo@filderstadt.de www.filderstadt.de Öffnungszeiten: Mo., Di., Do., Fr. 08:00 – 12:00 Uhr Di. 14:00 – 17:00 Uhr Do. 14:00 – 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung Für Schwerbehinderte und Pflegebedürftige sowie für Personen mit geringem Einkommen und Sozialhilfeempfänger kann für die Rundfunk- und Fernsehgebühren eine Befreiung beantragt werden. Beim Sozialen Dienst der Stadt Filderstadt erhalten Sie Informationen und Beratung zur Antragstellung der jeweiligen Leistungen. Die Antragstellung selbst ist direkt bei den jeweiligen Leistungserbringern zu stellen. Sozialer Dienst Amt für Integration, Migration und Soziales Terminvereinbarung über Frau Hörz Martinstraße 5 70794 Filderstadt Telefon 0711 7003-360 E-Mail sozialerdienst@filderstadt.de www.filderstadt.de Landesblindenhilfe Blinde Erwachsene können unabhängig von ihrem Vermögen und Einkommen eine Blindenhilfe erhalten, die bei geringem Einkommen noch aufgestockt werden kann. Beim Landratsamt Esslingen im Amt für besondere Hilfen erhalten Sie Informationen und Beratung zur Antragstellung der jeweiligen Leistungen. Die Antragstellung selbst ist direkt bei den jeweiligen Leistungserbringern zu stellen. Landratsamt Esslingen Amt für besondere Hilfen Pulverwiesen 11 73726 Esslingen Telefon 0711 39020 Zuzahlungen im Rahmen der Krankenversicherung Insbesondere chronisch kranke, behinderte und alte Menschen werden durch die Zuzahlungen für Arznei-, Verbands- und Heilmittel, für Fahrtkosten im Rahmen medizinischer Behandlung, für Zahnersatz und Krankenhausaufenthalt belastet. Versicherte mit geringem Einkommen werden auf Antrag von den meisten Zuzahlungen befreit. Wer über den Einkommensgrenzen liegt, kann je nach Höhe der Zuzahlungen eine teilweise Befreiung rückwirkend geltend machen. Auskunft und Beratung zur Antragstellung erhalten Sie bei Ihrer persönlichen Krankenkasse. Beim Sozialen Dienst der Stadt Filderstadt erhalten Sie Informationen und Beratung zur Antragstellung der jeweiligen Leistungen. Die Antragstellung selbst ist direkt bei den jeweiligen Leistungserbringern zu stellen. Sozialer Dienst Amt für Integration, Migration und Soziales Martinstraße 5 70794 Filderstadt Terminvereinbarung über Frau Hörz Telefon 0711 7003-360 E-Mail sozialerdienst@filderstadt.de www.filderstadt.de Leistungen nach dem Schwerbehindertenrecht Behinderte und insbesondere Schwerbehinderte erhalten verschiedene Nachteilsausgleiche, die ihnen je nach Schwere ihrer Behinderung entstehen: • zusätzlicher Pauschalbetrag bei der Einkommens- und Lohnsteuer, außerdem können außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden • Kfz-Steuerermäßigung/-befreiung oder Freifahrt im Nahverkehr • Beitragsnachlass bei Kfz-Versicherung • zusätzlicher Freibetrag bei Wohngeld • Parkerleichterungen • Erhöhung der Einkommensgrenze für den Wohnberechtigungsschein • Befreiung/Ermäßigung bei Gerichtskosten, Beglaubigungs- und Beurkundungsgebühren und vieles mehr Anträge für einen Schwerbehindertenausweis erhalten Sie bei allen Bürgerämtern. Beratung erhalten Sie beim: Landratsamt Esslingen Abteilung Schwerbehindertenausweis Pulverwiesen 11 73726 Esslingen Telefon 0711 3902-0 Weitere f inanzielle Hilfen

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