Älter werden in Filderstadt

24 Leistungen nach dem Pf legeversicherungsgesetz | Weitere f inanzielle Hilfen Finanzielle Hilfen Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz Leistungen der Pflegeversicherung erhält, wer mindestens sechs Monate wegen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten pflegerische Unterstützung benötigt und bei entsprechender Vorversicherungszeit einen Antrag bei der Pflegekasse gestellt hat. Die Begutachtung erfasst in sechs Modulen das Gesamtbild des Pflegebedürftigen: Mobilität, Gestaltung des Alltags, Kognitive/Kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung und Bewältigung von krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen. Es geht also um den Grad der Selbstständigkeit und nicht mehr vorrangig nur um die körperlichen Beeinträchtigungen. Dadurch erhalten auch demenziell oder psychisch beeinträchtigte Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu allen Leistungen der Pflegeversicherung. Die Höhe der Leistungen aus der Pflegeversicherung hängt vom Pflegegrad ab, der durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MD) oder Medicproof (für privat Versicherte) ermittelt wird. Bei Fragen über Leistungen aus der Pflegeversicherung oder zum Thema Antragstellung und Begutachtung können Sie sich beim Pflegestützpunkt informieren: Pflegestützpunkt Filderstadt Amt für Familien, Schulen und Vereine Abteilung Jugend und Ältere Sabrina Vetter Martinstraße 5 70794 Filderstadt Telefon 0711 7003-303 E-Mail svetter@filderstadt.de www.filderstadt.de Leistungen pro Monat (in Euro) Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5 Pflegegeld – 316 545 728 901 Sachleistungen – 724 1.363 1.693 2.095 Entlastungsbetrag zweckgebunden 125 125 125 125 125 Teilstationäre Tages- und Nachtpflege – 689 1.298 1.612 1.995 Vollstationäre Pflege 125 770 1.262 1.775 2.005 zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel 40 40 40 40 40 Verhinderungspflege – 1.612 1.612 1.612 1.612 Kurzzeitpflege – 1.774 1.774 1.774 1.774 Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 Weitere finanzielle Hilfen Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter Personen über 65 Jahre sowie jüngere, die aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sichern können, können auf Antrag Grundsicherung beziehungsweise Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII erhalten, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Beim Sozialen Dienst der Stadt Filderstadt erhalten Sie Informationen und Beratung zur Antragstellung der jeweiligen Leistungen. Die Antragstellung selbst ist direkt bei den jeweiligen Leistungserbringern zu stellen. Sozialer Dienst Amt für Integration, Migration und Soziales Martinstraße 5 70794 Filderstadt Telefonische Terminvereinbarung unter 0711 7003-360 E-Mail sozialerdienst@filderstadt.de www.filderstadt.de © gunnar3000 - Fotolia

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