Maßnahmen zur Wohnraumanpassung in Frankfurt (Oder)

34 Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten Aktuell (Stand Mai 2023) können Sie den Zuschuss im KfW Programm 455 nicht beantragen. Sobald der KfW neue Fördermittel für Maßnahmen zur Barrierereduzierung an Wohngebäuden zur Verfügung stehen, wird die Antragstellung wieder möglich sein. Die KfW informiert darüber in ihrem Newsletter. Weitere Informationen: www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/ Bestandsimmobilie/Förderprodukte/ Förderprodukte-für-Bestandsimmobilien.html Hotline: 0800 5399002 Private oder gesetzliche Unfallversicherung Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen finanzieren umfangreiche Maßnahmen der Wohnungsanpassung, wenn die Erkrankung oder Behinderung auf einen Arbeitsunfall oder eine Berufserkrankung zurückzuführen ist. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber nach der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft. Bei privaten Unfällen kann ggf. auch Ihre private Unfallversicherung Kosten übernehmen. Rehabilitationsträger Für berufstätige behinderte Menschen sind, je nach Dauer der Rentenversicherungszahlungen, Förderungen durch das Integrationsamt oder die Deutsche Rentenversicherung möglich. Schwerbehinderte Menschen, die berufstätig sind, haben Anspruch auf Kostenzuschuss gegenüber dem jeweils zuständigen Rehabilitationsträger nur für behindertengerechte Umbaumaßnahmen, die mit dem Erreichen des Arbeitsplatzes, also mit dem Arbeitsweg, im Zusammenhang stehen. Dies kann z. B. ein Treppenlift oder die Herstellung einer Rampe vor der Wohnungs- oder Haustür sein. Für schwerbehinderte Menschen, die erstmals nach Eintritt der Behinderung eine Berufstätigkeit aufnehmen und für die kein anderer Rehabilitationsträger in Frage kommt (Auszubildende, Arbeitnehmer mit weniger als 15 Jahren beitragspflichtiger Berufstätigkeit) ist die Agentur für Arbeit zuständig. Weitere Informationen: https://lasv.brandenburg.de/lasv/de/behinderung/ integrationsamt/ www.deutsche-rentenversicherung.de www.arbeitsagentur.de/vor-ort/frankfurt-oder Landesamt für Soziales und Versorgung Das Versorgungsamt kann Umbaumaßnahmen oder Umzugskosten u.a. für Kriegsopfer und Opfer von Gewalttaten übernehmen: https://lasv.brandenburg.de/lasv/de/soziales/ soziales-entschaedigungsrecht/ Eigenleistung Häufig ist es notwendig, ein gewisses Maß an Eigenleistung bzw. an Eigenbeteiligung zu erbringen. Bei niedrigen Einkommen ist es möglich, einen Antrag beim Jobcenter oder Amt für Jugend und Soziales zu stellen. Hier gilt jedoch, dass die Leistungen immer nachrangig hinter allen anderen Kostenträgern sind. Es handelt sich um eine Ermessensleistung, die im Einzelfall individuell geprüft wird und einkommens- und vermögensabhängig ist. Weitere Informationen: www.jobcenter-ge.de/Jobcenter/Frankfurt-Oder/ DE/Home/home_node.html www.frankfurt-oder.de/Bildung-Soziales/Soziales/ Beratung-und-Information Stiftungen Falls es keine Kostenträger gibt bzw. alle Mittel schon ausgeschöpft sind, gewähren ggf. auch Stiftungen im Einzelfall und bei entsprechender Bedürftigkeit einen Zuschuss. Weitere Informationen: www.stiftungsindex.de Steuererleichterungen Handwerksleistungen können nach § 35a EStG bei Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungsleistungen als Steuerbonus angerechnet werden. Behindertengerechte Umbaumaßnahmen einer Mietwohnung oder im selbst genutzten Eigenheim können bei der Einkommensteuererklärung nach § 33 EStG als außergewöhnliche Belastungen teilweise in Abzug gebracht werden. Hier muss eine Schwerbehinderung nachgewiesen werden und ein ärztliches Attest vorliegen, welches die Notwendigkeit des Umbaus dokumentiert. Auch hier gilt, die notwendigen Informationen stets vor Baubeginn einzuholen und die Baumaßnahme vom zuständigen Finanzamt vorher als außergewöhnliche Belastung für die Einkommenssteuererklärung anerkennen zu lassen. Die Zusammenstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Geringfügige Änderungen sind möglich. Bitte beachten Sie die Verfügbarkeit der Fördermittel beim Zeitpunkt der Antragstellung. Einige könnten bereits ausgeschöpft sein!

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