Maßnahmen zur Wohnraumanpassung in Frankfurt (Oder)

33 Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten Beispiele für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen können sein: ■■ Einbau von fest installierten Rampen ■■ Treppenlifte, Plattformlift oder Fahrstuhl ■■ Verbreiterung von Türen ■■ Einbau einer ebenerdigen Dusche ■■ Entfernung von Schwellen in der Wohnung ■■ Anbringen von Handläufen ■■ Austausch von Bodenbelägen, zum Beispiel rutschfeste Fliesen im Bad ■■ Herabsetzen von Fenstergriffen ■■ Einbau von behindertengerechten Küchen ■■ Umzug in eine barrierefreie Wohnung Weitere Informationen: Das Bundesgesundheitsministerium bietet online Broschüren zur Pflege- und Krankenversicherung: www.bundesgesundheitsministerium.de Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Das Land Brandenburg fördert bauliche Maßnahmen zur nachträglichen behindertengerechten Anpassung von bestehendem Wohnraum durch Abbau von Barrieren. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Erbbauberechtigte oder sonstige Verfügungsberechtigte als Vermieter oder Mieter von Mietwohnungen und Eigentümer von selbst genutztem Wohneigentum. Zu dem berechtigten Personenkreis zählen Haushalte mit Personen, deren Art und Schwere der Behinderung eine besondere bauliche oder technische Ausstattung erfordert. Als Nachweis sind der Schwerbehindertenausweis und der Bescheid über die Anerkennung der Schwerbehinderung vorzulegen. Die ILB fördert zum Beispiel folgende Maßnahmen: ■■ Verbreiterung von Türen ■■ Entfernen von Türschwellen ■■ Einbau automatischer Türöffner, Notruf- und Gegensprechanlagen ■■ bauliche Veränderungen in Küche und Bad zum Abbau von Barrieren ■■ bedarfsgerechte Umrüstung von Bedienungs-, Halte-, Stütz- und Hebevorrichtungen in der Wohnung ■■ Schaffung von Rollstuhlabstellplätzen, insbesondere im Eingangsbereich des Wohngebäudes ■■ Sicherungsmaßnahmen an Fenstern und Türen von Erdgeschosswohnungen einschließlich der Rollläden ■■ Einbau von Höhen überwindenden Hilfsmitteln, insbesondere rollstuhlgerechter Senkrecht- / Schrägaufzüge und die Schaffung barrierefreier Zugänge durch Rampen. Alle Anforderungen nach der DIN 18040 sind hierbei zu gewährleisten. Die ILB fördert mit Zuschüssen. Jeder Zuschuss beträgt bis zu 90 Prozent der anerkannten förderfähigen Kosten. Der Höchstsatz je Wohnung beträgt: ■■ 12.000 EUR für bauliche Maßnahmen ■■ 14.000 EUR für den Einbau von Höhen überwindenden Hilfsmitteln und automatischen Türöffnern. Die gleichzeitige Durchführung der Maßnahmen ist möglich. Leistungen Dritter können als Ersatz für Eigenleistungen anerkannt werden. Das Land Brandenburg fördert zudem die Modernisierung und Instandsetzung sowie den Neubau von Mietwohnraum. Gefördert werden u.a. Maßnahmen wie die generationsgerechte Anpassung durch Modernisierung und Instandsetzung, die Schaffung von neuem Wohnraum durch Wiederherstellung, Erweiterung, Nutzungsänderung und Anpassung an geänderte Wohnbedürfnisse und der Ein- bzw. Anbau von Aufzügen einschließlich der Herstellung des barrierefreien Zugangs zu den Wohnungen und in das Gebäude. Die Förderung erfolgt in Form von Darlehen und Zuschüssen. Antragsformulare und weitere Informationen sind im Internet erhältlich. Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Babelsberger Straße 21, 14473 Potsdam Telefon: 0331 6600, Fax: 0331 6601234 E-Mail: kundencenter@ilb.de Internet: www.ilb.de/de/wohnungsbau/ uebersicht-der-foerderprogramme Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert die Barrierereduzierung in bestehenden Wohngebäuden, unabhängig vom Alter, Gesundheitszustand und Einkommen des Antragstellers. Es werden sowohl Mieter als auch Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum gefördert. Für altersgerechte Umbauten kann wahlweise ein Darlehen (KfW Programm 159) oder ein Kostenzuschuss (KfW Programm 455) gewährt werden. Die geförderten Maßnahmen müssen technische Mindestanforderungen einhalten, die in den Merkblättern zu den Programmen definiert sind. Gefördert werden Maßnahmen in den folgenden Bereichen: ■■ Wege zum Gebäude und Wohnumfeldmaßnahmen ■■ Eingangsbereich und Wohnungszugang ■■ Überwindung von Treppen und Stufen ■■ Raumaufteilung und Schwellenabbau ■■ Badumbau/Maßnahmen an Sanitärräumen ■■ Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag ■■ Gemeinschaftsräume und Mehrgenerationen- wohnen

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