Schule und was dann? Der richtige Weg in den Beruf 2021/2022 - Frankfurt am Main

05 Was passiert, wenn meinem Ausbil- dungsbetrieb die Insolvenz droht? Wenn deinem Ausbildungsbetrieb die Insol- venz droht, hat das keine direkten Aus- wirkungen auf deinen Ausbildungsvertrag. Weder eine drohende Insolvenz noch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens haben direkte Auswirkungen auf den Ausbil- dungsvertrag. Sollte ein Insolvenzverfah- ren eröffnet werden, tritt allerdings der Insolvenzverwalter an die Stelle des Aus- bildenden. Dieser sorgt dann in der Regel auch dafür, dass du dein Gehalt weiterhin erhältst. Es kann aber dazu kommen, dass der Betrieb gar nicht weitergeführt wer- den kann, sodass keine Ausbildung mehr möglich ist. Dann erfolgt eine Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses und du musst dich tatsächlich nach einem neuen Ausbildungsplatz umschauen. DER WEG IN DEN BERUF AUSBILDUNG – EINE GUTE IDEE IN ZEITEN VON CORONA? AUSBILDUNG – EINE GUTE IDEE IN ZEITEN VON CORONA? Ja, auf jeden Fall. Trotz Corona haben Jugendliche und junge Erwachsene gute Chancen, einen Ausbildungsplatz zu fin- den und ihre Ausbildung erfolgreich zu absolvieren. Hier erklären wir dir, auf was du achten solltest, und berichten dir Wis- senswertes über eine Ausbildung in Zeiten von Corona. Welche Auswirkung hat Corona auf meine Bewerbung um einen Ausbildungs- platz und für den Bewerbungsprozess? Wichtig zu wissen ist hier, dass du dich trotz Corona um eine Ausbildung bewer- ben kannst. Corona erschwert zwar per- sönliche Bewerbungsgespräche, aber dank Online-Bewerbungen und der Möglichkeit von Telefon- und Videointerviews ist das kein Problem. Darf ich als Azubi in Kurzarbeit ge­ schickt werden? In der Regel dürfen Azubis nicht in Kurz­ arbeit geschickt werden. Dein Ausbildungs- betrieb muss erst alle Mittel ausschöpfen, um deine Ausbildung weiter zu gewähr- leisten, und gegebenenfalls den Aus- bildungsplan umstellen. Erst wenn der Ausbildungsbetrieb alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat, dann kann es sein, dass du in Kurzarbeit gehst. Bekomme ich als Azubi in Kurzarbeit weiterhin Gehalt? Tritt der Fall ein, dass du als Azubi in Kurzarbeit bist, bekommst du weiterhin mindestens sechs Wochen deine volle Ausbildungsvergütung. Die Dauer kann je nach Vertragsart unterschiedlich sein. Nach dieser Frist erhältst du dann Kurzarbeiter- geld. Dieses wird dann über die Agentur für Arbeit geregelt. Die IHK unterstützt dich aber auch hier! In der Regel wird dir deine bisherige Aus- bildungszeit angerechnet, sodass du nicht noch einmal im ersten Ausbildungsjahr beginnen musst. Wie du siehst, bist du auch in Zeiten von Corona mit einem Ausbildungs- verhältnis gut abgesichert und kannst beruhigt in deine Zukunft starten. Wenn du Fragen rund um das Thema Aus- bildung in Zeiten von Corona hast, dann melde dich bei deiner IHK. Die IHK wird dir deine Fragen gerne beantworten und dich unterstützen. www.frankfurt-main.ihk.de/ ausbildungsberatung ©www.photl.com

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