Elternratgeber zum Schulbeginn der Stadt Frankfurt am Main

11 rung gewährleisten. Das Stadtschulamt hat für die Caterer verbindliche Qualitätsstan­ dards für die Schulverpflegung festgelegt. Es müssen z. B. auch die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) beachtet werden. Das Mittagessen kostet an allen Schulen in städtischer Trägerschaft für die Familien maximal drei Euro pro Schülerin/Schüler. Haben Schülerinnen und Schüler Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) und sind mit Haupt­ wohnsitz in Frankfurt gemeldet, erhalten sie das Mittagessen zum ermäßigten Preis von einem Euro, sofern für sie nicht andere Ermäßigungsregeln (z. B. Frankfurt-Pass) gelten. Die Stadt trägt die Differenz zwischen dem tatsächlichen (also mit dem Caterer ver­ einbarten) Preis und dem Abgabepreis an die Schülerinnen und Schüler. Für Informa­ tionen zum Bildungs- und Teilhabepaket wurde beim Jugend- und Sozialamt eine Hotline eingerichtet: 069 212-33133 bildung-teilhabe@stadt-frankfurt.de. Inklusion Das Hessische Schulgesetz sieht als Regel­ fall die Beschulung von Kindern mit Behin­ derung oder Beeinträchtigung in der all­ gemeinbildenden Schule vor, sofern dort die erforderliche Raum- und Sachausstat­ tung vorhanden ist. Das heißt, Eltern haben prinzipiell ein Wahlrecht und können ihre Kinder mit Anspruch auf sonderpädago­ gische Förderung in der allgemeinbilden­ den oder in der Förderschule anmelden. In Frankfurt wurde im Schuljahr 2017/18 an rund 100 allgemeinbildenden Schulen mit der Unterstützung sonderpädagogischer Lehrkräfte, von Fachkräftender Jugendhilfe und Schulassistenzen inklusiv unterrichtet. Seit der Einführung der Modellregion Inklu­ sive Bildung zumSchuljahr 2015/16werden die inklusiven Beschulungsmöglichkeiten nachhaltig ausgebaut. Je nachArt und Schwere einer Behinderung oder Beeinträchtigung ist im Einzelfall zu entscheiden, ob ein Kind mit zusätzlichen Hilfen in der allgemeinbildenden Schule gefördert werden kann oder ob die best­ mögliche Entfaltung der Fähigkeiten in einer Förderschule stattfinden soll. Bean­ tragen die Eltern die inklusive Beschulung in der allgemeinbildenden Schule, wird der Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im Rahmen eines Förderaus­ schusses geklärt. Dieser Ausschuss wird von der Schulleitung der allgemeinbilden­ den Schule einberufen. Dem Ausschuss gehören mit Stimmrecht an: die Eltern des © Olesia Bilkei - stock.adobe.com

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