Elternratgeber zum Schulbeginn der Stadt Frankfurt am Main

Bildung und Betreuung in Frankfurt am Main 12 Kindes, die Schulleitung, eine Lehrkraft der allgemeinen Schule, eine Lehrkraft des sonderpädagogischen Beratungs- und För­ derzentrums oder der zuständigen Förder­ schule (als Vorsitz im Auftrag des Staatli­ chen Schulamtes) sowie eine Vertretung des Schulträgers, wennder Unterricht inder allgemeinen Schule besondere räumliche oder sächliche Leistungen erfordert. Ferner können weitere Fach- und Lehrkräfte mit beratender Stimme hinzukommen (z. B. aus demKitabereich). Die Empfehlung des För­ derausschusses muss immer einstimmig sein. Kann sich der Ausschuss nicht einigen, entscheidet das Staatliche Schulamt. Zukünftig entscheidet das regional zustän­ dige inklusive Schulbündnis (iSB) im Rahmen von Bündniskonferenzen über den Förderort (Regel- oder Förderschule). Der Bündniskonferenz gehören neben der zuständigen schulfachlichen Dezernen­ tin bzw. des Dezernenten des Staatlichen Schulamtes alle Schulleiterinnen oder Schulleiter oder deren Stellvertretungen der im iSB eingebundenen Schulen an, ein­ schließlich der beruflichen Schulen. Ferner ist die Schulleitung oder die Stellvertretung des zuständigen regionalenBeratungs- und Förderzentrums eingebunden sowie die Schulleitungen der im iSB vorhandenen Förderschulen. Darüber hinaus ist auch eine Vertretung des Schulträgers verpflichtend einzubeziehen. Im Rahmen ihrer Zustän­ digkeiten können weitere Fachpersonen (z. B. Schulpsychologie, Jugendhilfe, Stadt­ elternbeirat) beratend eingeladenwerden. Die Entscheidung des iSB muss ebenfalls einstimmig erfolgen. In Frankfurt wird es sechs iSB geben. Die Aufgaben der Förder­ ausschüsse bleiben bestehen. Sie beraten dann grundsätzlich, ob ein sonderpädago­ gischer Förderbedarf besteht und welche Unterstützungen erforderlich sind. Inklusion und Schulanmeldung: Wenn Eltern die inklusive Beschulung wünschen, dann bringen sie dies bei der Schulanmel­ dung in der für sie zuständigen Grund­ schule zum Ausdruck. In der Regel liegt diese Willensbekundung im Rahmen der Schulanmeldung ca. 1,5 Jahre vor der Einschulung. Im Zeitraum von März bis Mai des Einschu­ lungsjahres findet dann bei vermutetem Anspruch auf sonderpädagogische För­ derung ein Förderausschuss statt. Spätes­ tens zum 30. Juni erhalten die Eltern von der Grundschule den Bescheid hinsicht­ lich einer inklusiven Beschulung. Weitere Informationen und Beratung zum Thema Inklusion und Schule finden Sie bei der unabhängigen Inklusionsberatungsstelle Frankfurt unter www.gemeinsamleben- frankfurt.de. Sicherer Schulweg Es gibt viele gute Gründe für Schulkinder, sich zu Fuß – mit den Eltern oder gemein­ sam mit Freundinnen und Freunden – auf denWeg zumachen. Tipps für den sicheren Schulweg und wie es auch ohne Elterntaxi geht sowie einen Videoclip, der das durch­ aus ernst zu nehmende Thema auf außer­ gewöhnliche Art und Weise aufgreift, fin­ det man auch auf www.schulweg-safari.de, einer Aktionsseite von Straßenverkehrsamt und Verkehrsdezernat. Für alle Frankfurter Grundschulen liegen in den Sekretariaten

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