Elternratgeber zum Schulbeginn der Stadt Frankfurt am Main
Bildung und Betreuung in Frankfurt am Main 12 Kindes, die Schulleitung, eine Lehrkraft der allgemeinen Schule, eine Lehrkraft des sonderpädagogischen Beratungs- und För derzentrums oder der zuständigen Förder schule (als Vorsitz im Auftrag des Staatli chen Schulamtes) sowie eine Vertretung des Schulträgers, wennder Unterricht inder allgemeinen Schule besondere räumliche oder sächliche Leistungen erfordert. Ferner können weitere Fach- und Lehrkräfte mit beratender Stimme hinzukommen (z. B. aus demKitabereich). Die Empfehlung des För derausschusses muss immer einstimmig sein. Kann sich der Ausschuss nicht einigen, entscheidet das Staatliche Schulamt. Zukünftig entscheidet das regional zustän dige inklusive Schulbündnis (iSB) im Rahmen von Bündniskonferenzen über den Förderort (Regel- oder Förderschule). Der Bündniskonferenz gehören neben der zuständigen schulfachlichen Dezernen tin bzw. des Dezernenten des Staatlichen Schulamtes alle Schulleiterinnen oder Schulleiter oder deren Stellvertretungen der im iSB eingebundenen Schulen an, ein schließlich der beruflichen Schulen. Ferner ist die Schulleitung oder die Stellvertretung des zuständigen regionalenBeratungs- und Förderzentrums eingebunden sowie die Schulleitungen der im iSB vorhandenen Förderschulen. Darüber hinaus ist auch eine Vertretung des Schulträgers verpflichtend einzubeziehen. Im Rahmen ihrer Zustän digkeiten können weitere Fachpersonen (z. B. Schulpsychologie, Jugendhilfe, Stadt elternbeirat) beratend eingeladenwerden. Die Entscheidung des iSB muss ebenfalls einstimmig erfolgen. In Frankfurt wird es sechs iSB geben. Die Aufgaben der Förder ausschüsse bleiben bestehen. Sie beraten dann grundsätzlich, ob ein sonderpädago gischer Förderbedarf besteht und welche Unterstützungen erforderlich sind. Inklusion und Schulanmeldung: Wenn Eltern die inklusive Beschulung wünschen, dann bringen sie dies bei der Schulanmel dung in der für sie zuständigen Grund schule zum Ausdruck. In der Regel liegt diese Willensbekundung im Rahmen der Schulanmeldung ca. 1,5 Jahre vor der Einschulung. Im Zeitraum von März bis Mai des Einschu lungsjahres findet dann bei vermutetem Anspruch auf sonderpädagogische För derung ein Förderausschuss statt. Spätes tens zum 30. Juni erhalten die Eltern von der Grundschule den Bescheid hinsicht lich einer inklusiven Beschulung. Weitere Informationen und Beratung zum Thema Inklusion und Schule finden Sie bei der unabhängigen Inklusionsberatungsstelle Frankfurt unter www.gemeinsamleben- frankfurt.de. Sicherer Schulweg Es gibt viele gute Gründe für Schulkinder, sich zu Fuß – mit den Eltern oder gemein sam mit Freundinnen und Freunden – auf denWeg zumachen. Tipps für den sicheren Schulweg und wie es auch ohne Elterntaxi geht sowie einen Videoclip, der das durch aus ernst zu nehmende Thema auf außer gewöhnliche Art und Weise aufgreift, fin det man auch auf www.schulweg-safari.de, einer Aktionsseite von Straßenverkehrsamt und Verkehrsdezernat. Für alle Frankfurter Grundschulen liegen in den Sekretariaten
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