Elternratgeber zum Schulbeginn Stadt Frankfurt am Main

11 Mittagessen in der Schule Den Schulalltag können Kinder und Jugendliche nur erfolgreich bewältigen, wenn sie sich gut und gesund ernähren. In mehr als 80 Prozent der allgemeinbilden- den Schulen in Frankfurt wird Schülerin- nen und Schülern ein warmes Mittagessen angeboten. Je nach Gegebenheiten vor Ort wird das Mittagessen warm angeliefert oder in der Cafeteria/Mensa zubereitet. Die Essens- versorgung an den Schulen wird über- wiegend von Caterern durchgeführt, die mithilfe von EU-weiten Ausschreibungen durch das Stadtschulamt unter Vertrag genommen werden. Die Speisen müssen bestimmte verbindlicheQualitätsstandards erfüllen und eine gesunde, ausgewogene und altersgerechte Ernährung gewähr- leisten. Hier liegen die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) zugrunde. Die Stadt Frankfurt subventioniert das Mit- tagessen für Schülerinnen und Schüler der öffentlichen Schulen. So kostet das Mittag- essen an diesen Schulen für die Familien maximal drei Euro pro Schülerin und Schü- ler. Für Schülerinnen und Schüler mit Ermä- ßigungsregeln in Bezug auf den Frankfurt- Pass wird das Mittagessen für einen Euro zur Verfügung gestellt. Entsprechend den Regelungen des Starke- Familien-Gesetzes erhalten Frankfurter Schülerinnen und Schüler aus dem Bil- dungs- und Teilhabepaket (BuT) das Mit- tagessen seit dem1. August 2019 kostenfrei. Informationen zumBildungs- und Teilhabe- paket erhalten Sie hier: 069 212-33133 bildung-teilhabe@stadt-frankfurt.de Inklusion Das Hessische Schulgesetz sieht als Regel- fall die Beschulung von Kindern mit Behin- derung oder Beeinträchtigung in der all- gemeinbildenden Schule vor. Das heißt, Eltern haben prinzipiell ein Wahlrecht und können ihre Kinder mit Anspruch auf son- derpädagogische Förderung in der allge- meinbildenden oder in der Förderschule anmelden. In Frankfurt wurde im Schuljahr 2018/19 an rund 100 allgemeinbildenden Schulen mit der Unterstützung sonderpädagogischer Lehrkräfte, von Fachkräftender Jugendhilfe und Schulassistenzen inklusiv unterrichtet. Seit der Einführung der Modellregion Inklu- sive Bildung zumSchuljahr 2015/16werden die inklusiven Beschulungsmöglichkeiten nachhaltig ausgebaut. Je nach Art und Schwere einer Behinde- rung oder Beeinträchtigung ist im Einzelfall zu prüfen und zu entscheiden, ob ein Kind mit zusätzlichen Hilfen in der allgemeinbil- denden Schule gefördert wird oder ob eine Beschulung in der Förderschule infrage kommt. Beantragen die Eltern die inklu- sive Beschulung in der allgemeinbilden- den Schule, wird der Anspruch auf sonder­ pädagogische Förderung im Rahmen eines Förderausschusses geklärt, ebenso welche konkreten Unterstützungen gegebenenfalls erforderlich sind. Dieser Ausschuss wird von der Schulleitung der allgemeinbildenden Schule einberufen. Dem Ausschuss gehören mit Stimmrecht an: die Eltern des Kindes, die Schulleitung, eine Lehrkraft der allgemeinen Schule, eine Lehrkraft des regionalen Bera- tungs- und Förderzentrums (rBFZ) oder der

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