Elternratgeber zum Schulbeginn Stadt Frankfurt am Main

Bildung und Betreuung in Frankfurt am Main 12 zuständigen Förderschule (als Vorsitz imAuf- tragdes StaatlichenSchulamtes). Eine stimm- berechtigteVertretungdes Schulträgerswird hinzugezogen,wennder inklusiveUnterricht in der allgemeinen Schule besondere räum- liche oder sächliche Leistungen erfordert. Ferner können weitere Fach- und Lehrkräfte mit beratender Stimme hinzukommen (z. B. aus dem Kita-Bereich). Die Empfehlung des Förderausschusses muss immer einstimmig sein. Kann sich der Ausschuss nicht einigen, bestimmtdasStaatlicheSchulamt, obeinson- derpädagogischer Förderanspruch besteht. Anschließend entscheidet das regional zuständige inklusive Schulbündnis (iSB) im Rahmen einer Bündniskonferenz u. a. über denFörderort (Regel- oder Förderschule).Der Bündniskonferenzgehörennebenderzustän- digenschulfachlichenDezernentinbzw. dem Dezernentendes StaatlichenSchulamtes alle Schulleiterinnen oder Schulleiter oder deren Stellvertretungender im iSBeingebundenen Schulen an, einschließlich der beruflichen Schulen. Ferner ist die Schulleitung oder die Stellvertretung des zuständigen rBFZ ein- gebunden sowie die Schulleitungen der im iSB vorhandenen Förderschulen und je eine Vertretung der überregionalen Beratungs- undFörderzentren.Darüberhinauswirdauch der Schulträger verpflichtend einbezogen. Im Rahmen ihrer Zuständigkeiten können weitere Fachpersonen (z. B. Schulpsycholo- gie, Jugendhilfe, Stadtelternbeirat) beratend eingeladen werden. Die Entscheidung des iSB über den För- derort muss ebenfalls einstimmig erfol- gen. In Frankfurt gibt es sechs inklusive Schulbündnisse, die räumlich den sechs Bildungsregionen entsprechen. Inklusion und Schulanmeldung: Wenn Eltern die inklusive Beschulung wünschen, dann bringen sie dies bei der Schulanmel- dung in der für sie zuständigen Grund- schule zum Ausdruck. In der Regel liegt diese Willensbekundung im Rahmen der Schulanmeldung ca. 1,5 Jahre vor der Einschulung. Im Zeitraum von Februar bis Mai des Ein- schulungsjahres findet dann bei vermu- tetem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung ein Förderausschuss statt und in der Folge tagt das inklusive Schulbünd- nis. Spätestens zum 30. Juni erhalten die Eltern von der Grundschule den Bescheid hinsichtlich einer inklusiven Beschulung. Weitere Informationen und Beratung zum Thema Inklusion und Schule finden Sie bei der unabhängigen Inklusionsberatungs- stelle Frankfurt unter: www.gemeinsamleben-frankfurt.de. Hier können sich Eltern und ihre Kinder mit Behinderungen über Rechte, Chancen und Möglichkeiten der inklusiven Beschu- lung informieren und professionell bera- ten lassen. Zudem begleitet und vernetzt sie betroffene Eltern und trägt somit auch zur Stärkung der Elternselbsthilfe bei. Die Beratung und Begleitung (z. B. bei Förder- ausschüssen) ist für Eltern kostenfrei. Sicherer Schulweg Es gibt viele gute Gründe für Schulkinder, sich zu Fuß – mit den Eltern oder gemein- sam mit Freundinnen und Freunden – auf denWeg zumachen. Tipps für den sicheren Schulweg und wie es auch ohne Elterntaxi

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