Elternratgeber zum Schulbeginn Stadt Frankfurt am Main

11 Mittagessen in der Schule DenSchulalltagkönnenKinder und Jugend- liche nur erfolgreich bewältigen, wenn sie sich gut und gesund ernähren. In mehr als 80 Prozent der allgemeinbildenden Schulen in Frankfurt wird Schülerinnen und Schü- lern ein warmes Mittagessen angeboten. Je nach Gegebenheiten vor Ort wird das Mittagessen warm angeliefert oder in der Cafeteria/Mensa zubereitet. Die Essensver- sorgung an den Schulen wird überwiegend von Caterern durchgeführt, die mithilfe von EU-weiten Ausschreibungen durch das Stadtschulamt unter Vertrag genommen werden. Die Speisen müssen bestimmte verbindlicheQualitätsstandards erfüllenund eine gesunde, ausgewogene und altersge- rechte Ernährunggewährleisten. Hier liegen die Empfehlungen der Deutschen Gesell- schaft für Ernährung e. V. (DGE) zugrunde. Die Stadt Frankfurt subventioniert das Mit- tagessen für Schülerinnen und Schüler der öffentlichen Schulen. So kostet das Mittag- essen an diesen Schulen für die Familien maximal drei Euro pro Schülerin und Schü- ler. Für Schülerinnen und Schüler mit Ermä- ßigungsregeln in Bezug auf den Frankfurt- Pass wird das Mittagessen für einen Euro zur Verfügung gestellt. Entsprechend den Regelungen des Starke-Familien-Gesetzes erhalten Frankfurter Schülerinnen und Schüler aus dem Bildungs- und Teilha- bepaket (BuT) das Mittagessen seit dem 1. August 2019 kostenfrei. Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket erhalten Sie hier: 069 212-33133 bildung-teilhabe@stadt-frankfurt.de Inklusion Das Hessische Schulgesetz sieht als Regelfall die Beschulung von Kindern mit Behinde- rung oder Beeinträchtigung in der allge- meinbildenden Schule vor. Das heißt, Eltern haben prinzipiell die Möglichkeit und kön- nen ihre Kinder mit Anspruch auf sonderpä- dagogische Förderung in der allgemeinbil- dendenoder inder Förderschule anmelden. In Frankfurt wurde im Schuljahr 2019/20 an rund 120 allgemeinbildenden Schulen mit der Unterstützung sonderpädagogischer Lehrkräfte, von Fachkräften der Jugendhilfe und Schulassistenzen inklusiv unterrichtet. Seit der Einführung der Modellregion Inklu- sive Bildung zum Schuljahr 2015/16 werden die inklusiven Beschulungsmöglichkeiten nachhaltig ausgebaut. Je nachBehinderung oder Beeinträchtigung ist im Einzelfall zu prüfen und zu entscheiden, ob ein Kind mit zusätzlichen Hilfen in der allgemeinbilden- den Schule unterrichtet und gefördert wird oder obeineBeschulung inder Förderschule infrage kommt. Beantragen die Eltern die inklusiveBeschulung inder allgemeinbilden- den Schule, wird der Anspruch auf sonder­ pädagogische Förderung im Rahmen eines Förderausschusses geklärt, ebenso welche konkretenUnterstützungengegebenenfalls erforderlich sind. Dieser Ausschusswird von der Schulleitung der allgemeinbildenden Schule einberufen. DemAusschuss gehören mit Stimmrecht an: die Elterndes Kindes, die Schulleitung, eine Lehrkraft der allgemei- nen Schule, eine Lehrkraft des regionalen Beratungs- und Förderzentrums (rBFZ) oder der zuständigen Förderschule (als Vorsitz im Auftrag des Staatlichen Schulamtes). Eine stimmberechtigte Vertretung des Schulträ- gerswirdhinzugezogen, wennder inklusive

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