Elternratgeber zum Schulbeginn Stadt Frankfurt am Main
11 Mittagessen in der Schule DenSchulalltagkönnenKinder und Jugend- liche nur erfolgreich bewältigen, wenn sie sich gut und gesund ernähren. In mehr als 80 Prozent der allgemeinbildenden Schulen in Frankfurt wird Schülerinnen und Schü- lern ein warmes Mittagessen angeboten. Je nach Gegebenheiten vor Ort wird das Mittagessen warm angeliefert oder in der Cafeteria/Mensa zubereitet. Die Essensver- sorgung an den Schulen wird überwiegend von Caterern durchgeführt, die mithilfe von EU-weiten Ausschreibungen durch das Stadtschulamt unter Vertrag genommen werden. Die Speisen müssen bestimmte verbindlicheQualitätsstandards erfüllenund eine gesunde, ausgewogene und altersge- rechte Ernährunggewährleisten. Hier liegen die Empfehlungen der Deutschen Gesell- schaft für Ernährung e. V. (DGE) zugrunde. Die Stadt Frankfurt subventioniert das Mit- tagessen für Schülerinnen und Schüler der öffentlichen Schulen. So kostet das Mittag- essen an diesen Schulen für die Familien maximal drei Euro pro Schülerin und Schü- ler. Für Schülerinnen und Schüler mit Ermä- ßigungsregeln in Bezug auf den Frankfurt- Pass wird das Mittagessen für einen Euro zur Verfügung gestellt. Entsprechend den Regelungen des Starke-Familien-Gesetzes erhalten Frankfurter Schülerinnen und Schüler aus dem Bildungs- und Teilha- bepaket (BuT) das Mittagessen seit dem 1. August 2019 kostenfrei. Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket erhalten Sie hier: 069 212-33133 bildung-teilhabe@stadt-frankfurt.de Inklusion Das Hessische Schulgesetz sieht als Regelfall die Beschulung von Kindern mit Behinde- rung oder Beeinträchtigung in der allge- meinbildenden Schule vor. Das heißt, Eltern haben prinzipiell die Möglichkeit und kön- nen ihre Kinder mit Anspruch auf sonderpä- dagogische Förderung in der allgemeinbil- dendenoder inder Förderschule anmelden. In Frankfurt wurde im Schuljahr 2019/20 an rund 120 allgemeinbildenden Schulen mit der Unterstützung sonderpädagogischer Lehrkräfte, von Fachkräften der Jugendhilfe und Schulassistenzen inklusiv unterrichtet. Seit der Einführung der Modellregion Inklu- sive Bildung zum Schuljahr 2015/16 werden die inklusiven Beschulungsmöglichkeiten nachhaltig ausgebaut. Je nachBehinderung oder Beeinträchtigung ist im Einzelfall zu prüfen und zu entscheiden, ob ein Kind mit zusätzlichen Hilfen in der allgemeinbilden- den Schule unterrichtet und gefördert wird oder obeineBeschulung inder Förderschule infrage kommt. Beantragen die Eltern die inklusiveBeschulung inder allgemeinbilden- den Schule, wird der Anspruch auf sonder pädagogische Förderung im Rahmen eines Förderausschusses geklärt, ebenso welche konkretenUnterstützungengegebenenfalls erforderlich sind. Dieser Ausschusswird von der Schulleitung der allgemeinbildenden Schule einberufen. DemAusschuss gehören mit Stimmrecht an: die Elterndes Kindes, die Schulleitung, eine Lehrkraft der allgemei- nen Schule, eine Lehrkraft des regionalen Beratungs- und Förderzentrums (rBFZ) oder der zuständigen Förderschule (als Vorsitz im Auftrag des Staatlichen Schulamtes). Eine stimmberechtigte Vertretung des Schulträ- gerswirdhinzugezogen, wennder inklusive
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=