Elternratgeber zum Schulbeginn Stadt Frankfurt am Main

Bildung und Betreuung in Frankfurt am Main 12 Unterricht inder allgemeinen Schule beson- dere räumliche oder sächliche Leistungen erfordert. Ferner können weitere Fach- und Lehrkräfte mit beratender Stimme hinzu- kommen (z. B. aus dem Kita-Bereich). Die Empfehlung des Förderausschusses muss immer einstimmig sein. Kann sich der Aus- schuss nicht einigen, bestimmt das Staatli- che Schulamt, ob ein sonderpädagogischer Förderanspruch besteht. Anschließend entscheidet das regional zuständige inklu- sive Schulbündnis (iSB) im Rahmen einer Bündniskonferenz u. a. über den Förderort (Regel- oder Förderschule). Der Bündnis- konferenz gehören neben der zuständigen schulfachlichen Dezernentin bzw. dem Dezernentendes StaatlichenSchulamtes alle Schulleiterinnenoder Schulleiter oder deren Stellvertretungender imiSBeingebundenen Schulen an, einschließlich der beruflichen Schulen. Ferner ist die Schulleitung oder die Stellvertretungdes zuständigen rBFZ einge- bunden sowie die Schulleitungen der im iSB vorhandenenFörderschulenund jeeineVer- tretung der überregionalen Beratungs- und Förderzentren. Darüber hinaus wird auch der Schulträger verpflichtend einbezogen. Im Rahmen ihrer Zuständigkeiten können weitere Fachpersonen (z. B. Schulpsycholo- gie, Jugendhilfe, Stadtelternbeirat) beratend eingeladen werden. Die Entscheidung des iSB über den Förderort muss ebenfalls ein- stimmig erfolgen. In Frankfurt gibt es sechs inklusive Schulbündnisse, die räumlich den sechs Bildungsregionen entsprechen. Inklusion und Schulanmeldung: Wenn Eltern die inklusive Beschulung wünschen, dann bringen sie dies bei der Schulanmel- dung in der für sie zuständigen Grund- schule zum Ausdruck. In der Regel liegt diese Willensbekundung im Rahmen der SchulanmeldunggemäßRechtsverordnung ca. 1,5 Jahre vor der Einschulung. Damit können entsprechende Klärungen rechtzei- tig in die Wege geleitet werden. Es ist aber auch möglich, den Beschulungswunsch zu einem späteren Zeitpunkt vorzutragen. Die Stadt Frankfurt unterstützt weiterhin für die inklusive Beschulung. Im Zeitraum von Februar bis Mai des Einschulungsjahres findet dann bei vermutetem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung ein För- derausschuss statt und in der Folge tagt das inklusive Schulbündnis. Spätestens zum 30. Juni erhalten die Eltern von der Grund- schule denBescheidhinsichtlich einer inklu- siven Beschulung. Weitere Informationen und Beratung zum Thema Inklusion und Schule finden Sie bei der unabhängigen Inklusionsberatungsstelle Frankfurt unter: www.gemeinsamleben-frankfurt.de. Hier können sich Eltern und ihre Kinder mit Behinderungen über Rechte, Chancen und Möglichkeiten der inklusiven Beschu- lung informieren und professionell bera- ten lassen. Zudem begleitet und vernetzt sie betroffene Eltern und trägt somit auch zur Stärkung der Elternselbsthilfe bei. Die Beratung und Begleitung (z. B. bei Förder- ausschüssen) ist für Eltern kostenfrei. Sicherer Schulweg In der Entwicklung von Kindern ist die Bewältigung des Schulweges ein wichtiger Bestandteil. Kinder, die sich selbst auf den Weg in die Schule machen, kennen sich besser in ihrem Viertel aus, können sich besser orientieren, bewegen sichmehr, sind konzentrierter, entwickeln Zeitgefühl, beu-

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