Wegweiser für die Generation 60 plus der Stadt Freising

7. Vollmachten / Verfügungen „Vorsorge ist besser als Nachsorge“ So sagt derVolksmundundder gleichenMeinung sindauch die Herausgeber dieses Vorsorgeleitfadens. Aus langjähri- ger Erfahrung im Umgang mit älteren Menschen wissen wir, wie wichtig es ist, rechtzeitig vorzusorgen und vorzu- beugen. Eine schnelle Übersicht über wichtige Adressen und Tele- fonnummern, Versicherungsdaten, behandelnde Ärzte, erforderliche Medikamente oder medizinische Besonder- heiten, gibt Ihnen und Ihren Angehörigen im Notfall die Sicherheit, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Die Formulare für die persönlichen Angaben sollen Ihnen eine individuelle Gestaltung der Vorsorge nach Ihren Be- dürfnissen ermöglichen. Sie benennen selbst eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, die bereit sind, für Sie im Notfall zu handeln. Hierbei können Sie sich von Ihren eigenen Wünschen und Bedürfnissen leiten lassen und zusätzliche Anweisungen geben, auf welche Art und Weise Ihre Angelegenheiten geregelt werden sollen. Wer in gesunden Tagen vorsorgt, kann ruhig in die Zukunft blicken. Der Leitfaden erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, doch wir sind sicher, dass durch die sorgfältig überlegten Ergebnisse fürwichtigeBereicheder eigenverantwortlichen Vorsorge guteVoraussetzungen geschaffen werden.Wenn Sie der Vorsorge-Leitfaden überzeugt, empfehlen Sie ihn bitte weiter. Wir hoffen, dass Ihnen das rechtzeitige Festlegen der eige- nen Wünsche für den Ernstfall das sichere Gefühl gibt, ein paar wichtige Dinge gut geregelt zu haben. Informationen und Ratgeber zur Gesetzlichen Betreuung, Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung 7.1 Gesetzliche Betreuung ImdeutschenRecht habennur Elterngegenüber ihrenmin- derjährigen Kindern ein umfassendes Sorgerecht. Wenn volljährige Personen ihre Angelegenheiten aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischenBehinderungnichtmehr ganz oder teilwei- se besorgen können, wird vom Betreuungsgericht auf An- trag ein gesetzlicher Betreuer bestimmt. Die Art und das Ausmaßder Unterstützung sind inverschiedeneAufgaben- kreise unterteilt und werden nach eingehender vorheriger Überprüfung vom Richter bestimmt. 7.2 Vorsorgevollmacht Durch eine Vorsorgevollmacht haben Sie die Möglichkeit, ohneBeteiligungdes Betreuungsgerichts, einePerson Ihres Vertrauens zu bestimmen, die Sie in verschiedenen Berei- chen vertreten darf. Bitte beachten Sie dabei, dass der Be- vollmächtigte rechtlich zum Vertreter imWillen wird, d. h. er entscheidet ggf. voll an Ihrer Stelle. Deshalb setzt eine Vorsorgevollmacht unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus und sollte nicht leichtfertig erteilt werden. 7.3 Betreuungsverfügung Sollten Sie keine Vorsorgevollmacht erteilt haben, können Sie in einer Betreuungsverfügung festlegen, wer vom Be- treuungsgericht zu einem späteren Zeitpunkt ggf. zum gesetzlichen Betreuer bestellt werden soll. 28 Wegweiser für die Generation 60 plus Kanzlei Frank Löser Rechtsanwalt Kirchgasse 2a Tel.: 08161 / 7093 info@kanzlei-löser.de 85354 Freising Fax: 08161 / 7280 www.kanzlei-löser.de

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