Wegweiser für die Generation 60 plus der Stadt Freising

Wegweiser für die Generation 60 plus 29 7.4 Patientenverfügung MitHilfeder PatientenverfügungkönnenSie imVoraus Ihren Willen hinsichtlich einer in Betracht kommenden ärztlichen Maßnahme während der allerletzten Lebensphase bekun- den. Es ist sinnvoll, den Inhalt der Verfügung mit Ihren An- gehörigenbzw. der bevollmächtigtenPersonzubesprechen. DasBayerischeStaatsministeriumder Justizgibt zumBereich Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patienten- verfügung eine langjährig bewährte und immer wieder aktualisierte Informationsbroschüre heraus. Diese enthält neben ausführlichen Informationen zu den einzelnen Voll- machts- und Verfügungsbereichen auch Formulare, die direkt verwendet werden können. „Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter durchVollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung“ Herausgeber: Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Verlag: C.H. Beck Zu beziehen im Buchhandel ISBN 978-3406628504, sowie kostenfrei als PDF-Download über die Internetpräsenz des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter: http://www.justiz.bayern.de/ministerium/ od er über das Verwaltungsportal der bayerischen Staatsregierung unter: http://www.verwaltung.bayern.de/portalJby/ ServiceCen- ter/Broschüren bestellen. Kostenfreie Beratung hierzu erhalten Sie u. a. von der Sozi- alenFachberatung für Senioren (Seite14), demFachbereich Sozialplanung, Senioren und Menschen mit Behinderung des Amtes für Soziale Leistungen sowie der Betreuungs- stelle des Landratsamt Freising Landshuter Straße 31, 85356 Freising Betreuungsamt / SG 23 Vermittlung durch das Abteilungssekretariat: J Maria Nießl, Telefon: 08161 600-481 E-Mail: Maria.Niessl@kreis-fs.de J Monika Helm, Telefon: 08161 600-469 E-Mail: Monika.Helm@kreis-fs.de oder Hospizgruppe Freising e. V. Mainburger Straße 1, 85356 Freising Telefon: 08161 532525 Hinweis: Durch die Änderung des Gesetzes zur„Hospiz- und Pal- liativversorgung“ im November 2015 gehört die palli- ativeVersorgungausdrücklich zur Krankenbehandlung. Jeder sollte dies in seiner Patientenverfügung einfor- dern. Ein Versäumnis bedeutet ein Verlust an Lebens- qualität. © colourbox.com

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