Wegweiser für die Generation 60 plus der Stadt Freising

8. Nachlassregelungen 8.1 Erbrecht und Testament Ohne Testament gilt stets die gesetzliche Erbfolge. Sie be- stimmt von Rechts wegen, in welcher Folge innerhalb der Hinterbliebenender Nachlass einesVerstorbenenaufzutei- len ist. Mit einemTestament können Sie Ihren eigenenWillen hin- sichtlich der Erbfolge über Ihren Nachlass festlegen. Das Testament geht der gesetzlichen Erbfolgemit gesetzlichen Einschränkungen (z. B. Pflichtanteile) vor. Sie können das Testament eigenhändigoder unterMitwirkungeinesNotars errichten. Das notarielle Testament ist vor allem bei einem höherenWert zu empfehlen oder wenn es sich um Grund- stücke oder Rechte an solchen handelt. Beim eigenhändi- genTestament ist es wichtig, dass Sie das Testament eigen- händig, also handschriftlich, schreiben und mit Vornamen undFamiliennamenunterschreiben. Empfehlenswert ist es auchOrt undDatumderTestamentserrichtunganzugeben. Die Unterschrift muss den Urkundentext abschließen, d. h. die Unterschrift muss unter der letzten Erklärung stehen. Ehegatten können auch ein gemeinschaftliches Testament errichten, das beide Ehepartner unterschreiben müssen. Sie könnendasTestament zuHause aufbewahrenoder beim Amtsgericht hinterlegen. 8.2 Bestattungsregelungen DerTodeines Angehörigenoder Freundes ist einbewegen- des Ereignis. Zunächst sollten sich die Angehörigen Zeit lassen, umAbschied zu nehmen. Direkt nach demTod gibt es nichts Eiliges zu tun. Die nachstehenden Hinweise kön- nen helfen, später die notwendigen Schritte zu ergreifen. Die Reihenfolge der Liste kann als zeitliche Orientierung dienen. 1. Totenschein vom (Unfall-)Arzt oder Krankenhaus 2. Bestattungsunternehmen beauftragen 3. Beerdigungstermin festlegen 4. Kirchengemeinde verständigen 5. Standesamt (Sterbeurkunde mehrfach beantragen) 6. Traueranzeigen in Zeitungen in Auftrag geben 7. Trauerkarten bestellen 8. Krankenkasse informieren 9. Arbeitgeber verständigen 10. Landesamt für Besoldung verständigen (bei Beamten) 11. Rentenversicherungsträger verständigen 12. Versorgungsamt verständigen 13. Vereine benachrichtigen 14. Sonderurlaub beim eigenen Arbeitgeber beantragen 15. Testament an Notar oder Nachlassgericht übergeben 16. Finanzamt verständigen 17. Lebens- / Sterbegeldversicherung verständigen 18. Gewerkschaft verständigen (evtl. Sterbegeldversiche- rung) 19. Versicherungen verständigen 20. Zusatzversicherungen verständigen 21. Eventuell finanzielle Angelegenheiten abklären 22. Mitgliedschaften kündigen 23. Radio, TV und Telefon abmelden bzw. umschreiben 24. Mietwohnung, Garage u. a. kündigen 25. Eventuell Nachmieter suchen (Zeitungsanzeige) 26. Wohnungsauflösung 27. Energieverbrauch (Strom/ Gas /Wasser) ablesen lassen 28. Abfallentsorgung kündigen 29. Abonnements (Zeitung / Zeitschriften) kündigen 30. Kraftfahrzeug abmelden Zusätzliche Tipps: BestattungsunternehmenerledigengegenBezahlung viele dieser Punkte nach IhrenWünschen. Enge Ange- hörige haben bei einem Todesfall Anspruch auf Son- derurlaub, den sie bei ihrem Arbeitgeber beantragen können. Grundsätzlich sollten Belege aller Ausgaben nachdem Tod des Angehörigen aufbewahrt werden, da diese Auswirkungen auf die Erbmasse haben können. 30 Wegweiser für die Generation 60 plus © Butch · fotolia.com

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