Seniorenwegweiser für die Stadt Freital

mit der Seniorenbeauftragten einen Notfallratgeber als Handreichung herausgegeben, der im Bürgerbüro und in den Rathäusern kostenlos ausliegt. Sie können die Broschüre auch als PDF-Datei im Internet unter www.freital.de/senioren herunterladen. Notar Aurel Kemper Sörgelstraße 10, 01705 Freital Telefon: 0351 6495710 E-Mail: info@notar-kemper.de Internet: www.notar-kemper.de Notariatsverwalterin Dr. Katharina Klett Dresdner Straße 24, 01705 Freital Telefon: 0351 644840 E-Mail: info@notariatsverwalterin-klett.de Internet: www.notariatsverwalterin-klett.de Amtsgericht Dippoldiswalde Kirchplatz 8, 01744 Dippoldiswalde Telefon: 03504 6213-0 Internet: www.justiz.sachsen.de/agdw E-Mail: verwaltung@agdw.justiz.sachsen.de Bestattungsverfügung Einzelheiten zur eigenen Bestattung kann man durch eine Bestattungsverfügung regeln. Diese ist für Hinterbliebene hilfreich und garantiert eine Umsetzung der Wünsche. Sie sollte jedoch nicht Bestandteil des Testaments sein, weil das – je nach Aufbewahrung – nicht zeitnah nach dem Tod eröffnet wird. Die Form ist nicht vorgeschrieben, es sollte aber mindestens dies enthalten sein: • Überschrift „Bestattungsverfügung“ oder „Wünsche zu meiner Bestattung“ • Name, Geburtsdatum und Anschrift des Verfügenden • Bestimmung der Bestattungsart • Bestimmung des Bestattungsorts • Ort, Datum und Unterschrift Das Original sollte man vertrauenswürdigen Personen geben, die vermutlich frühzeitig vom Tode erfahren werden. Sollten keine Angehörigen vorhanden sein, kann es auch in der eigenen Wohnung hinterlegt werden, am besten zusammen mit anderen wichtigen Dokumenten. Es können auch Ausfertigungen beim Pfarramt, der Friedhofsverwaltung oder beim gewünschten Bestattungsunternehmen hinterlegt werden. Sterbefall Ein geliebter Mensch hat sein Leben vollendet und uns verlassen. Klare Gedanken zu fassen ist in so einer emotionalen Situation schwer. Hier finden Sie eine kleine Auflistung, was im Todesfall zu tun ist. Einen Großteil der organisatorischen Dinge kann auch ein Bestattungsinstitut für Sie erledigen, was jedoch mit Kosten verbunden ist. Unmittelbar nach Eintritt des Todes • Ist der Tod zu Hause eingetreten: Arzt rufen, der den Totenschein ausstellt • Enge Angehörige benachrichtigen • Verträge suchen und danach handeln (Bestattungsvorsorge, Willenserklärungen) • Zusammenstellen wichtiger Unterlagen (Personalausweis, Geburtsurkunde, Familienstammbuch oder Heiratsurkunde, Sterbeurkunde des Ehepartners bei Verwitweten, Scheidungsurteil bei Geschiedenen) • Mit einem Bestattungsinstitut bezüglich der Abholung in Verbindung setzen 53

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