Energetisches Sanieren und Energiesparen im Wetteraukreis

15 Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist am 1. November 2020 in Kraft getreten ebenso wie eine weitere Änderung zum 1. Januar 2023: Reduzierung des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs im Neubau von bisher 75 Prozent des Referenzgebäudes auf 55 Prozent. Das GEG enthält Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden. Die frühere Energieeinsparverordnung, das Energieeinsparungsgesetz und das Erneuerbare-Energien- Wärmegesetz wurden mit dem GEG zusammen- geführt. Die geltenden europäischen Vorgaben zur Gesamt- energieeffizienz von Gebäuden wurden mit dem GEG 2020 vollständig umgesetzt und die Regelung des Niedrigstenergiegebäudes in das Energieeinsparrecht integriert. Energieeffizienz von Alt- und Neubauten ⓒ Ingo Bartussek · adobestock.com Wesentliche Neuerungen durch das GEG 2020: Mit dem GEG 2020 wurde ein neues gleichwertiges Verfahren zum Nachweis der Einhaltung der energetischen Anforderungen bei der Errichtung von Wohngebäuden (sogenanntes Modellgebäudeverfahren für Wohngebäude) eingeführt. Die beim Neubau bestehende Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien kann auch durch die Nutzung von gebäudenah erzeugtem Strom aus erneuerbaren Energien erfüllt werden. Das GEG sieht außerdem Flexibilisierungsoptionen bei der Erfüllung der energetischen Neubaustandards vor. Die bei der Berechnung des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs zu verwendenden Primärenergiefaktoren werden direkt im GEG geregelt. Dies erhöht die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Primär- energiefaktoren für Bauherren und Eigentümer. Das GEG setzt damit neue Impulse zur Nutzung innovativer Ansätze beim energieeffizienten Bauen.

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