Energetisches Sanieren und Energiesparen im Wetteraukreis

19 Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten. Für bis zu 4 Wohneinheiten, die vor 1978 gebaut wurden sowie für alle Neubauten ist ein Bedarfsausweis Pflicht. Ab Baujahr 1978 und mehr als 5 Wohneinheiten besteht die freie Wahl, welche Art von Ausweis beantragt wird. Der ausführliche Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes. Dafür nimmt der Energieausweis- aussteller den energetischen Zustand von Dach, Wänden, Fenstern und Heizung genau unter die Lupe. Ob jemand viel heizt oder wenig, spielt für die Bewertung des Gebäudes im Energieausweis keine Rolle. Grundlage für den einfachen Verbrauchsausweis sind dagegen die Heizkostenabrechnungen der Bewohner aus den letzten drei Jahren. Das Ende dieses Abrechnungszeitraums darf höchstens 18 Monate zurückliegen. Das Ergebnis im Verbrauchsausweis ist deshalb auch vom individuellen Heizverhalten der Bewohner abhängig. Beide Energieausweisvarianten enthalten Empfehlungen für Modernisierungsmaßnahmen, mit denen Sie den Energieverbrauch im Gebäude senken können. Vorzeigepflicht seit 2013 Bisher waren Eigentümer und Vermieter lediglich dazu verpflichtet, ihren Energieausweis auf Ver- langen vorzulegen. Der Gesetzgeber verlangt nun bei Vermietung und Verkauf von Immobilien immer einen Energieverbrauchs- oder Energiebedarfs- ausweis vorzulegen. Die Qualität muss stimmen Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) Ob Bedarfs- oder Verbrauchsausweis – Eigentümer sollten auf die Qualität des angebotenen Energieausweises und auf die Beratungsleistung des Ausstellers achten. Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) empfiehlt auch beim Verbrauchsausweis eine Vor-Ort-Begehung. So könne der Aussteller die Plausibilität der vorliegenden Verbrauchsdaten besser überprüfen und die Modernisierungsempfehlungen ausgehend vom konkreten Gebäude ermitteln. Info Bitte beachten Sie, dass der Energieausweis nur zehn Jahre lang gültig ist. Nach Ablauf dieser Zeit muss dieser erneuert werden, wenn das Haus oder eine Wohnung darin wieder vermietet oder verkauft werden soll. Falls Maßnahmen ergriffen werden, die das Gebäude energieeffizienter machen, kann ebenfalls eine Neuausstellung des Energieausweises verpflichtend sein. Info Ihr Vorteil: Die im Energieausweis inte- grierten „Modernisierungs-Tipps“ zeigen, mit welchen Sanierungsmaßnahmen die beste Energieklasse erreicht werden kann. Wohnungsunternehmer erhalten wertvolle Informationen für das Instandsetzen und Modernisieren sowie den Verkauf von Objekten. ⓒ maho · adobestock.com

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