Maßnahmen zur Wohnraumanpassung im Wetteraukreis

7 Checkliste für alle Wohnbereiche:  S tufenlose Erreichbarkeit des Hauses, der Wohnung, der einzelnen Räume, der Dusche und des Balkons oder Terrasse (Ausgleich von Schwellen)  B odenbeläge sollen rutschsicherer und leicht zu reinigen sein  R ampen sollen sicher, leicht nutzbar und mit einem rutschhemmenden Belag ausgestattet sein (Zu beachten: Die Neigung von Rampenläufen soll höchstens 6 %, die nutzbare Laufbreite mindestens 120 cm betragen. Zum sicheren Befahren einer Rampe sollen die Randbegren- zungen mindestens 10 cm hoch sein.)  Handläufe sollen an beiden Seiten einer Treppe angebracht werden (Höhe 85 - 90 cm)  Türdurchgangsbreiten sollen mindestens 80 - 90 cm betragen  Bei der Möblierung der Räume soll auf ausreichende Bewegungsflächen geachtet werden (ca. 1,50 m x 1,50 m bei Rollstuhlnutzung)  B edienungselemente, wie Schalter und Steckdosen (in ausreichender Anzahl), Türdrücker und Rollladenheber sollen auf einer barrierefreien Höhe von 85 - 105 cm angebracht werden; Heizkörperventile auf einer Höhe zwischen 40 - 85 cm  F enster sollen leichtgängig, gut bedienbar und gegebenenfalls mit abschließbaren Fenster- griffen (möglichst in einer Höhe von 85 - 105 cm angebracht) ausgestattet sein, gegebenen- falls Fenstergriffverlängerungen montieren  Über Fensterbrüstungen soll man auch im Sitzen herausschauen können (Fenster bis auf 60 cm über dem Boden hinabführen)  D ie Beleuchtung soll ausreichend gut und blendfrei sein. Auf Sicht- und Sonnenschutz ist zu achten Zur Information: Der Mieter kann vom Vermieter die Zustimmung zu baulichen Veränderungen, die für eine behinder- tengerechte Nutzung der Wohnung erforderlich sind, verlangen. Grundsätzlich kann der Vermieter nichts gegen diese Veränderungen einwenden, es sei denn er hätte triftige Gründe dafür. Er kann jedoch den Rückbau nach Beendigung des Mietverhältnisses zur Bedingung machen. Es empfiehlt sich daher auf jeden Fall vor einer Maßnahme die Angelegenheit mit dem Vermieter zu klären.

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