Seniorenwegweiser Landkreis Wetterau

56 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII Ziel der Grundsicherung ist es, älteren Menschen sowie Erwerbs­ geminderten einen Leistungsanspruch zu ermöglichen und alle Menschen so zu stellen, dass das Existenzminimum gewährleistet ist. Anspruchsberechtigt sind: • ältere Menschen ab Erreichen der Regelaltersgrenze der gesetz­ lichen Rentenversicherung. Der Anspruch auf eine Rente ist dabei aber nicht entscheidend. • dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen mit dem vollendeten 18. Lebensjahr, die wegen Krankheit oder Behinderung dauer­ haft außer Stande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Die Grundsicherung erbringt Leistungen, wie den Regelbedarf, die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, Mehrbedarfe, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und Leistungen in Sonderfällen. Bei diesen Personen reicht das eigene Einkommen und Vermögen nicht aus, um den notwendigen Lebensunterhalt zu sichern. Zuständig für die Grundsicherung sind in Hessen die örtlichen Sozialhilfeträger. Fachdienst Soziale Hilfen Pfingstweide 7, 61169 Friedberg Ansprechpartnerin: Birgit Baier Telefon: 06031 83-3401 Fax: 06031 83-913401 Fachstelle Soziale Hilfen West Pfingstweide 7, 61169 Friedberg Ansprechpartnerin: Sylke Rabold Telefon: 06031 83-3916 Fax: 06031 83-913916 Fachstelle Soziale Hilfen Ost, Büdingen Berliner Straße 31, 63654 Büdingen Ansprechpartnerinnen: Elke Winter und Carmen Schmidt Telefon: 06042 989-3421 und -3438 Fax: 06042 989-3434 © colourbox.de

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