Seniorenwegweiser Landkreis Wetterau

58 Vollstationäre Pflege Sollte eine ambulante Versorgung in der Häuslichkeit nicht mehr möglich sein, so besteht die Möglichkeit auf eine vollstationäre Versorgung in einem Pflegeheim. In der Regel ist dieses aber nur bei Vorliegen der Pflegegrade 2 bis 5 möglich. Ein Antrag auf Unterstützung bei stationärer Unterbringung kann vor Heimaufnahme bei der Pflegekasse gestellt werden. Diese beauftragt den Medizinischen Dienst der Krankenkasse mit einer Untersuchung, die nicht nur den Pflegegrad bestimmt, sondern auch die Notwendigkeit einer Heimaufnahme prüft. Bei Vorliegen vollstationärer Pflegebedürftigkeit der Pflegegrade 2 bis 5 besteht die Möglichkeit, einen monatlichen Zuschuss zur Bestreitung der Pflegeheimkosten zu erhalten. Diese staffeln sich wie folgt: Pflegegrad 2: 770 € Pflegegrad 3: 1.262 € Pflegegrad 4: 1.775 € Pflegegrad 5: 2.005 € Auch hier gilt: Durch die Vielzahl von zur Verfügung stehenden Einzelhilfen empfiehlt sich eine Beratung durch die Pflegekasse oder den nächsten Pflegestützpunkt. © Robert Kneschke/Fotolia

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