Seniorenwegweiser für den Wetteraukreis

55 kann dann der Fall eintreten, dass die Differenz zwischen tatsächlicher (Kalt-)Miete und Mietobergrenze nicht mehr berücksichtigt wird. 4. Auch für ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung können die anfallenden Kosten übernommen werden. Die müssen auch in diesen Fällen „angemessen“ sein. „Angemessene“ Nebenkosten, Darlehenszinsen und dringend notwendige Reparaturen werden übernommen, Tilgungsraten nicht. 5. Das Vermögen, das nicht angerechnet wird, beträgt seit 01. Januar 2023 pro volljähriger Person 10.000 Euro, bei Ehepaaren 20.000 Euro. Für beide Beispiele gilt: Es gibt zusätzlich (weitere) Leistungen: Haftpflichtversicherungen und eine Hausratsversicherung werden beim Einkommen berücksichtigt. Bei einer Schwerbehinderung mit dem Kennzeichen G (Gehbehinderung) erhöht sich der Regelbedarf um 17 Prozent. Auf Antrag bei ARD, ZDF und Deutschlandradio wird man von den Fernseh- und Rundfunkgebühren befreit. Zur Veranschaulichung zwei Beispiele: Beispiel 1: Alleinstehende Person, 850 Euro Rente, Mietkosten (warm) 500 Euro: Hier besteht ein Anspruch auf 152 Euro Grundsicherung. Beispiel 2: Rentnerehepaar, 1.150 Euro Gesamt- rente, Mietkosten (warm) 600 Euro: Hier beträgt das Grund- sicherungsgeld 352 Euro. Zuständig für die Grundsicherung im Wetteraukreis Fachdienst Soziale Hilfen Pfingstweide 7, 61169 Friedberg Ansprechpartnerin: Andrea Stöber Telefon: 06031 83-3401 Fachstelle Soziale Hilfen West Pfingstweide 7, 61169 Friedberg Telefon: 06031 83-3928 Fachstelle Soziale Hilfen Ost, Büdingen Berliner Straße 31, 63654 Büdingen Ansprechpartnerinnen: Elke Winter und Carmen Schmidt Telefon: 06042 989-3421 und -3438 Fax: 06042 989-3434 Leistungen der Pflegekassen nach dem SGB XI und Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII Seit dem 01. April 1997 können Personen, bei denen Pflege- bedürftigkeit festgestellt wurde, Leistungen der Pflegeversicherung nach Vorschriften des Sozialgesetzbuchs XI (SGB XI) erhalten. Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen.

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