Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Schilfwasser-Leina

14 Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung | Schilfwasser-Leina Gebühren Gebühren gebührende Aufmerksamkeit gewährt Alle vier Jahre kalkuliert der Zweckverband seine Trink- und Abwassergebühren neu. Warum in diesem Turnus, das erklärt Werkleiter Jürgen Kehl so: „Laut Kommunalabgaben- gesetz ist das die längste erlaubte Laufzeit. Wir haben uns von Anfang an dafür entschieden, damit der Verband und unsere Kunden auf einen überschaubaren Zeitraum Planungssicherheit haben.“ Der aktuelle Kalkulationszeitraum geht von 2019 bis 2022. Bis die neuen Zahlen stehen und zur Berechnung herange- zogen werden dürfen sind noch viele Schritte erforderlich. Zunächst wird das neue Zahlenwerk der Verbands­ versammlung vorgestellt. Diese setzt sich aus den beiden Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden und Vertretern aus deren Stadt- beziehungsweise Gemeinderäten zusammen. Nach der Bestätigung durch dieses Gremium wird die Kalku­ lation der Kommunalaufsicht des Landrates Gotha zur Genehmigung vorgelegt. Im Anschluss werden die Gebührensatzung zur Wasser- benutzungssatzung (GS-WBS) und die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) im Amtsblatt des Landkreises Gotha veröffentlicht.

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