Wegweiser für Senioren und Menschen mit Behinderung für den Landkreis Fürstenfeldbruck

Barrierefreies Wohnen 28 Auswahl an Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten: Weitere Informationen erhalten Sie in der Polizeidienststelle in Ihrer Nähe: Polizeiinspektion Fürstenfeldbruck Ganghoferstraße 42, 82256 Fürstenfeldbruck Telefon: 08141 6120 (zuständig für: Adelshofen, Althegnenberg, Emmering, Fürstenfeldbruck, Grafrath, Hattenhofen, Jesenwang, Kottgeisering, Landsberied, Mammendorf, Mittelstetten, Moorenweis, Oberschweinbach, Türkenfeld, Schöngeising) Polizeiinspektion Germering Waldstraße 32, 82110 Germering Telefon: 089 8941570 (zuständig für: Alling, Eichenau, Germering, Gilching, Puchheim) Polizeiinspektion Olching Bahnhofstraße 18, 82140 Olching Telefon: 08142 2930 (zuständig für: Egenhofen, Gröbenzell, Maisach, Olching) Name Beschreibung Lastenzuschüsse nach dem Wohngeldgesetz Nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) können Eigentümer von selbst genutztem Wohneigentum staatliche Unterstützung erhalten, wenn die zuschussfähige Belastung ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit übersteigt. (Lastenzuschüsse des Staates) Altersgerecht Umbauen (Programm 159) Mit dem Programm Altersgerecht Umbauen werden der Erwerb neu umgebauter Wohngebäude oder alle Baumaßnahmen gefördert, die Barrieren reduzieren und so das Wohnen angenehmer machen, die unabhängig vom Alter und jeglicher Einschränkung ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen. (Darlehen) KfW-Wohneigentumsprogramm Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Wohneigentum erwerben. Gefördert wird der Bau oder Erwerb von selbstgenutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen. Eine Kombination mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist möglich. (Darlehen) Krankenkasse, Krankenversicherung (privat) Bei den von der Krankenkasse zur Verfügung gestellten Produkten handelt es sich um eine Vielzahl von Pflege- und Hilfsmitteln. Pflegeversicherung Gemäß dem Pflegeversicherungsgesetz werden Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes und technische Pflegemittel gefördert. Außerdem werden notwendige Umbaumaßnahmen in der Wohnung der pflegebedürftigen Person gefördert sowie ein Umzug aufgrund von Pflegebedürftigkeit. Landesfördermittel Aus den Wohnraumförderbestimmungen wurde eine Förderung der Anpassung von bestehendem Miet- und Eigenwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung festgelegt. Die Förderung besteht aus einem leistungsfreien Darlehen mit einer Höchstgrenze je Wohnung. Sicherung von Haus und Wohnung Es kommt immer wieder zu Betrugsdelikten an der Haustür oder durch Telefonanrufe. Lassen Sie bei fremden Personen immer Vorsicht walten. Tipps Ihrer Polizei: • Vergewissern Sie sich vor dem Öffnen, wer zu Ihnen will. • Öffnen Sie Ihre Tür immer nur mit vorgelegter Türsperre (z. B. Kastenschloss mit Sperrbügel). • Überlegen Sie sich Folgendes: Warum wenden sich diese Leute nicht an eine Apotheke, eine Gaststätte oder ein Geschäft, sondern gerade an mich? • Lassen Sie sich am Telefon keine Namen oder andere Informationen über Angehörige, Freunde oder Bekannte entlocken. • Verstecken Sie Ihren Schlüssel niemals draußen. Einbrecher finden jedes Versteck! • Informieren Sie bei verdächtigen Beobachtungen sofort die Polizei! • Geben Sie keine Hinweise auf Ihre Abwesenheit beispielsweise in sozialen Netzwerken oder auf Ihrem Anrufbeantworter!

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