Seniorenwegweiser Älter werden in Fürstenfeldbruck

Vorbereitung ist alles. Egal in welcher Lebenssituation Sie sich befinden oder wie alt Sie sind, Sie können nicht wis­ sen, was das Leben für Sie im nächsten Moment bereithält. Deshalb ist Vorsorge für den Ernstfall sehr wichtig. Dabei sollten Sie sowohl über den Erbnachlass als auch über me­ dizinische und organisatorische Maßnahmen nachdenken. Dabei hilft Ihnen die Notfallmappe des Landrats­ amtes Fürstenfeldbruck. In dieser Sammlung finden Sie die wichtigsten Informationen und Vordrucke zum Thema Vorsorge. Die Notfallmappe erhalten Sie im Bürgerservicezentrum des Landratsamtes Münchner Straße 32 Telefon: 08141 519999 E-Mail: poststelle@lra-ffb.de www.lra-ffb.de 1. Maßnahmen für medizinische Notfälle EineMaßnahme für medizinische Notfälle ist die Patienten­ verfügung . Dadurch können Sie beispielsweise festlegen, ob bei Ihnen lebensverlängernde Maßnahmen angewendet werden sollen. Die Erklärung muss lediglich in schriftlicher Form vorliegen und mit einem Datum versehen sein. Zusätzlich zur Patientenverfügung sollten Sie eine Vorsorgevollmacht ausstellen. Denn so können Sie fest­ legen, wer als Bevollmächtigter dafür sorgen soll, dass Ihrem Willen entsprochen wird. Falls Sie in eine Situation kommen, in der Sie wichtige Entscheidungen nicht mehr selber treffen können, agiert diese Vertrauensperson in Ihrem Namen. Die Vorsorgevollmacht kann sich auf alle relevanten rechtlichen Inhalte beziehen – nicht nur auf Fragen der medizinischen Behandlung. Falls Sie niemandem eine Vorsorgevollmacht erteilt haben, bestellt das zuständige Gericht einen rechtlichen Be- treuer . Hierzu müssten Sie aufgrund einer psychischen oder körperlichen Beeinträchtigung nicht mehr in der Lage sein, Ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu erledigen. Der Betreuer vertritt Sie bei Bedarf sowohl in rechtlicher und finanzieller Hinsicht als auch in anderen Bereichen. Für gewöhnlich bestellt das Betreuungsgericht den Betreuer aus dem Angehörigenkreis. Um jedoch auf die Wahl des Betreuers oder Ihres zukünf­ tigen Wohnsitzes im Vorfeld Einfluss nehmen zu können, ist eine Betreuungsverfügung notwendig. Mit dieser können Sie das Gericht dazu verpflichten, Ihre Vorschläge zu berücksichtigen. Bei der Betreuungsverfügung wird die Handlungsvollmacht nur dann wirksam, wenn es tat­ sächlich erforderlich ist. Darüber hinaus sollten Sie eigene Hilfsmittel für Notfälle vorbereiten. Legen Sie einen Vorsorge-Ordner an. Denn so können im Falle einer Notsituation Angehörige oder Betreuer alle wichtigen Dokumente, wie die Patientenver­ fügung oder die Vorsorgevollmacht, schneller und einfacher finden. Sinnvoll ist eine Notruf-Liste, die alle Telefonnum­ mern und Adressen der im Ernstfall zu verständigenden Personen, Behörden und Pflegedienste beinhaltet. Ansprechpartner für Betreuungsregelungen Gesundheitsamt des Landratsamtes Fürstenfeldbruck Betreuungsstelle Hans-Sachs-Straße 9 Telefon: 08141 519-825 oder -826 E-Mail: poststelle@lra-ffb.de www.lra-ffb.de Betreuungsgericht Fürstenfelder Straße 40 a Mo bis Fr 8.00 – 12.30 Uhr und nach Vereinbarung, Mi 13.00 – 16.00 Uhr Telefonsprechzeiten: Mo bis Fr 9.00 – 12.00 Uhr Telefon: 08141 511-254 Ansprechpartner für die Hinterlegung von Vorsorgevollmachten Bundesnotarkammer Berlin Zentrales Vorsorgeregister Postfach 080151, 10001 Berlin Telefon: 0800 3550500 (gebührenfrei) E-Mail: info@vorsorgeregister.de www.vorsorgeregister.de 2. Testament und Nachlass Es empfiehlt sich, zu Lebzeiten seine Vermögensnach­ folge rechtzeitig und umsichtig zu ordnen. Dies sollte insbesondere dann geschehen, wenn man nicht gänzlich vermögenslos ist und / oder eine von der gesetzlichen Erb­ folge abweichende Vermögensnachfolge wünscht. Für den 37 VORSORGE

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