Seniorenwegweiser Älter werden in Fürstenfeldbruck

Fall, dass keine zukünftigen Erben vorhanden sind oder aber der Vermögende mit seinem Nachlass einen bestimmten – zum Beispiel sozialen oder kulturellen – Zweck erfüllen möchte, besteht die Möglichkeit, eine bereits vorhandene Stiftung zu begünstigen oder aber eine eigene Stiftung zu gründen. Weiterführende Informationen dazu erhalten Sie bei einem Notar Ihres Vertrauens oder dem Finanzamt. Testament Ein privatschriftliches oder notariell beurkundetes Testament ist insbesondere in den Fällen ratsam, in denen der Ver­ storbene Grundbesitz oder nicht nur geringfügiges Vermögen hinterlässt. Damit ist sichergestellt, dass der Nachlass auch demjenigen zukommt, den der Erblasser zu Lebzeiten begünstigen wollte. Ist kein Testament vorhanden, gilt die gesetzliche Erbfolge. Danach gilt grundsätzlich, dass der Verstorbene von seinem Ehegatten und seinen Kindern jeweils zur Hälfte beerbt wird, sofern die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand lebten (Zugewinngemeinschaft). Bevor aber hier vielleicht die falschen Weichen gestellt werden, empfiehlt sich der Gang zu einem Notar oder zu einem spezialisierten Rechtsanwalt. Insbesondere Allein­ stehenden ist zu raten, Namen und Anschriften von zu benachrichtigenden Verwandten und Bekannten sowie an­ dere wichtige Informationen an leicht auffindbaren Stellen in der Wohnung zu hinterlegen. Wird im Nachlass ein hand­ geschriebenes Testament mit Datum und Unterschrift des Erblassers gefunden, ist dies umgehend dem zuständigen Amtsgericht /Nachlassgericht auszuhändigen. Sozialhilfe und Nachlass Erhielt der Verstorbene Sozialhilfe, hat aber dennoch einenNachlass vermacht, so kann das Sozialamt unter Umständen zu viel gezahlte Sozialhilfeleistungen von den Erben zurückverlangen. Auch kann ein Angehöriger, der Sozialleistungen bezieht, im Fall eines Nachlasses eine Ver­ rechnung von Sozialleistungen mit dem Erbe seitens des Sozialhilfeträgers präsentiert bekommen. Hat der Verstor­ bene dagegen kein Vermögen, das die Bestattungskosten im vollen Umfang deckt, müssen unter Umständen Erben, Kinder oder weitere Verwandte für diese Kosten aufkommen. 3. Bestattung Früher oder später muss sich jeder mit dem Thema Sterben auseinandersetzen. Laut der Friedhofsverwaltung Fürstenfeldbruck kennen rund 60 Prozent den Wunsch des Verstorbenen, wie er seineletzteRuhe finden möchte. Für die Hinterbliebenen macht dies die Bestattung natürlich einfacher. Bestattungs-Vorsorgeregelung Mit dem Wegfall des Sterbegeldes im Jahr 2004 wurde die Absicherung im Todesfall immer präsenter. Eine rechtzeitige Vorsorge wird damit immer wichtiger. Viele Bestatter bieten Vorsorgevereinbarungen an, in denen alle mit der Bestattung zusammenhängenden Dinge zu Lebzeiten geregelt werden können. Dies empfiehlt sich insbesondere bei alleinstehenden Personen. Die Vorsorgeregelung gilt sowohl für finanzielle Angelegenheiten als auch für die vorzeitige Festlegung aller Abläufe und Erfordernisse, die mit einer späteren Bestattung zu tun haben können. Immer mehr Menschen nutzen die Ge­ legenheit, zu Lebzeiten die Pläne für die eigene Bestattung festzulegen. So bleiben ihre eigenen Wünsche gewahrt – sie suchen sich ihren Sarg oder ihre Urne selbst aus, wählen den Blumenschmuck,unterrichten Pfarrer und Redner von ihren Vorstellungen und gestalten selbst den Ablauf der Trauerfeier. Gleichzeitig entlasten sie ihre Hinterbliebenen. Weil es sich ge­ rade um denWunsch der Bestattung handelt, hat der Vertrag auch über den Tod des Auftraggebers hinaus Bestand. Zudem kann auch kein Angehöriger den Vertrag anfechten. Wichtig ist, dass die Finanzierung der Bestattung nicht zu Lebzeiten sichergestellt sein muss. Um die finanzielle Absicherung zu gewährleisten, käme eine Bestattungskostenvorsorge­ versicherung in Betracht. Diese deckt – gegen einen geringen monatlichen Betrag – alle Leistungen ab. Kostet die Bestat­ tung letztendlich wenigerals angespart wurde, wird das Restgeld an die Erben weitergegeben. Bestattungsarten Die früher klassische Erdbestattung nimmt immer mehr ab. Oftmals sind die Angehörigen nicht mehr am Ort oder wollen sich nicht mit Grabpflege beschäftigen. Zudem sind die Kosten im Vergleich zu einer Urnenbestattung rund 1.000 Euro höher, die Grabgebühren teurer. Durchschnitt­ lich werden die Gräber nicht mehr länger als 15 Jahre gehalten. Urnenbestattungen gibt es entweder in der Erde oder an Urnenwänden. Wenn keine Angehörigen vorhanden sind, erfolgt eine anonyme Beisetzung in einem speziellen Bereich. Auf dem Waldfriedhof kann man unter einer großen Eiche auch eine Baumbestattung erhalten. Im Halbkreis sind die VORSORGE 38

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