Maßnahmen zur Wohnraumanpassung im Landkreis Fürth

23 Je nach Lebensphase ändern sich die Anforderun- gen an ein Zuhause, beispielsweise als Single oder Paar, mit oder ohne Kinder sowie im Alter, bei Erkrankung oder Behinderung. Aus diesem Grund sollten Wohnhäuser so gebaut werden, dass sie ohne große Umbaumaßnahmen in jeder Lebens- lage barrierefrei, also grundsätzlich ohne fremde Hilfe, zugänglich und nutzbar sind. Aktuelle Mindeststandards für die Planung, Bemes- sung und Ausführung barrierefreier Baumaßnahmen liefert die bautechnische Norm DIN 18040. Teil 2 der Norm bezieht sich auf barrierefreie Wohnungen. Auch die Landesbauordnung befasst sich mit dem barrierefreien Bauen. Jedoch sind in den Bau- ordnungen detaillierte Vorgaben zur Umsetzung nicht oder nur unzureichend enthalten, wohinge- gen die DIN 18040 die Anforderungen sehr viel genauer definiert. Zusammen mit den Vorgaben aus der jeweiligen Landesbauordnung ergibt sich ein konkretes Bild, welche Anforderungen an die Barrierefreiheit des eigenen Bauvorhabens gestellt werden. Grundlagen für eine barrierefreie Planung Eine Wohnung oder ein Haus gilt als barrierefrei, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: • barrierefreie Zugänge sowohl im Außenbereich als auch ins Gebäude und in die Wohnung(en) • barrierefreier Zugang zu einem Raum mit Anschlussmöglichkeit für eine Waschmaschine • innerhalb der Wohnung oder zum Balkon/zur Terrasse keine Stufen oder Schwellen • ausreichende Bewegungsflächen in allen Räum- lichkeiten • komfortable Anordnung von Bedienungseinrich- tungen • barrierefreier Sanitärraum (Bad/WC) sowie boden- gleiche Dusche und nach außen öffnende Tür • ausreichende Breite der Türen Barrierefreies Bauen ©PondThanana t-stock.adobe.com © rilued a - stock.adobe.com Innerhalb der DIN 18040-2 wird zwischen zwei Standards unterschieden: barrierefrei nutzbar oder barrierefrei mit Rollstuhl nutzbar. Hier gilt folgender Grundsatz: Eine Wohnung, die bar- rierefrei mit dem Rollstuhl nutzbar ist, ist auch für alle anderen Personen barrierefrei nutzbar. INFO Die Planungsgrundlagen des barrierefreien Bauens können auf der Internetseite des Bayeri- schen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr unter der Kategorie „Barrierefreiheit“ unter „Baurecht und Technik“ heruntergeladen werden: https://www.stmb.bayern.de/min/­ barrierefreiheit/baurecht_technik/index.php INFO

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