Bauinformationsbroschüre der Stadt Gaggenau
© Alexander & Theresia Schulz / stock.adobe.com 5 1. Wie ist mein Grundstück bebaubar? Welche Rahmenbedingungen für die Bebauung eines Grund- stücks gelten, regelt das Bauplanungsrecht. Sie richten sich danach, ob es im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, im sogenannten unbeplanten Innenbereich oder im Außen- bereich liegt. Der Bebauungsplan regelt › › wie das Grundstück genutzt werden darf, › › an welcher Stelle und in welcher Größe das Wohnhaus, die Garage oder andere Nebenanlagen (wie Hütten) errichtet werden dürfen, › › welche Flächen von jeglicher Bebauung frei zu halten sind, › › in welcher Höhe Mauern oder Zäune errichtet und wie das Gelände modelliert werden darf, › › an welcher Stelle sich die öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen befinden und › › wie das Grundstück wegemäßig erschlossen wird. Das Bauvorhaben muss den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen, um genehmigt werden zu können. Zwar räumt das Baugesetzbuch (BauGB) die Möglichkeit ein, von den Fest setzungen in Einzelfällen Ausnahmen zu erteilen, jedoch sind die Voraussetzungen hierfür gesetzlich eng geregelt. Die für das Gebiet der Stadt Gaggenau geltenden Bebauungspläne sind auf www.gaggenau.de unter der Kategorie Umwelt & Wohnen einsehbar. Innenausbau Möbel aller Art Küchen Türen Heilweg 4 | 76571 Gaggenau Telefon: 07225 - 1461 | E-Mail: info@schreinerhaus-detscher.de www.schreinerhaus-detscher.de
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