Bauinformationsbroschüre der Stadt Gaggenau

© Alexander & Theresia Schulz / stock.adobe.com 5 1. Wie ist mein Grundstück bebaubar? Welche Rahmenbedingungen für die Bebauung eines Grund- stücks gelten, regelt das Bauplanungsrecht. Sie richten sich danach, ob es im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, im sogenannten unbeplanten Innenbereich oder im Außen- bereich liegt. Der Bebauungsplan regelt › › wie das Grundstück genutzt werden darf, › › an welcher Stelle und in welcher Größe das Wohnhaus, die Garage oder andere Nebenanlagen (wie Hütten) errichtet werden dürfen, › › welche Flächen von jeglicher Bebauung frei zu halten sind, › › in welcher Höhe Mauern oder Zäune errichtet und wie das Gelände modelliert werden darf, › › an welcher Stelle sich die öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen befinden und › › wie das Grundstück wegemäßig erschlossen wird. Das Bauvorhaben muss den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen, um genehmigt werden zu können. Zwar räumt das Baugesetzbuch (BauGB) die Möglichkeit ein, von den Fest­ setzungen in Einzelfällen Ausnahmen zu erteilen, jedoch sind die Voraussetzungen hierfür gesetzlich eng geregelt. Die für das Gebiet der Stadt Gaggenau geltenden Bebauungspläne sind auf www.gaggenau.de unter der Kategorie Umwelt & Wohnen einsehbar. Innenausbau  Möbel aller Art  Küchen  Türen Heilweg 4 | 76571 Gaggenau Telefon: 07225 - 1461 | E-Mail: info@schreinerhaus-detscher.de www.schreinerhaus-detscher.de

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