Seniorenwegweiser der Stadt Gerlingen

4.1 Leistungen der Pflegekasse Leistungen der Pflegeversicherung sollen das Risiko der Pflegebedürftigkeit absichern. Auf Antrag der Versicherten prüft der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MdK) die Schwere der Pflegebedürftigkeit und klassifiziert diese nach den Pflegegraden 1 bis 5. 18 4. GESETZLICHE LEISTUNGEN Pflegegeld Pflegesachleistung Teilstationäre Pflege Vollstationäre Pflege 1 - - - € *125 € *125 € *125 € 2 316 € 724 € 689 € 770 € 3 545 € 1.363 € 1.298 € 1.262 € 4 728 € 1.693 € 1.612 € 1.775 € 5 901 € 2.095 € 1.995 € 2.005 € Es können aber auch Kombinationsleistungen in Anspruch genommen werden, z. B. auch mit Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Tages- und Nachtpflege, oder eine Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Pflegegrad Leistungsbetrag Verhinderungspflege 2 bis 5 1.612 € Kurzzeitpflege 2 bis 5 1.774 € Entlastungsbetrag häusliche Pflege 1 bis 5 monatlich 125 € Wohngruppenzuschlag 1 bis 5 monatlich 214 € Pflegehilfsmittel (verbrauchbare) 1 bis 5 monatlich 40 € wohnumfeldverbessernde Maßnahmen 1 bis 5 4.000 € Um die finanzielle Belastung der pflegebedürftigen Menschen in Einrichtungen abzumildern, wird für die Pflegegrade 2 bis 5 seit 01.01.2022 ein Leistungszuschlag zu den Pflege- und Ausbildungskosten gewährt und der Eigenanteil an den Pflege- und Ausbildungskosten schrittweise verringert. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen werden nach wie vor nicht bezuschusst. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach dem Zeitraum, in dem Leistungen der vollstationären Pflege bezogen werden. Für Heimbewohnerinnen und -bewohner mit Pflegegrad 2 – 5 beträgt der Leistungszuschlag: Vom 1. bis 12. Monat 5 % Vom 13. bis 24. Monat 25 % Vom 25. bis 36. Monat 45 % Ab dem 37. Monat 70 % * Hier handelt es sich um den Betrag der Entlastungsleistungen, welcher für die Pflegesachleistung, teilstationäre Pflege (Tages-/Nachtpflege) und vollstationäre Pflege eingesetzt werden kann.

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