Seniorenwegweiser der Stadt Gerlingen

4.5 Wohngeld Wenn Sie nur geringe Einkünfte haben, kann Ihnen zur Senkung der Unterkunftskosten Wohngeld bewilligt werden. Wohngeld wird als Mietzuschuss für die Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers bzw. als Lastenzuschuss für die Eigentümer einer Eigentumswohnung oder eines Eigenheims gezahlt. Dabei ist es unerheblich, ob der Wohnraum sich in einem Alt- oder Neubau befindet und ob er öffentlich gefördert, steuerbegünstigt oder frei finanziert wurde. Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt von der Zahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe des Gesamteinkommens, sowie von der Höhe der anzuerkennenden Miete bzw. Belastung ab. Wir nehmen Ihren Antrag entgegen und leiten diesen an das Landratsamt Ludwigsburg, Wohngeldstelle, weiter. Weitere Informationen: Stadt Gerlingen Amt für Jugend, Familie und Senioren Frau Hensel Rathausplatz 1, 70839 Gerlingen Telefon: 07156 205-7008 E-Mail: s.hensel@gerlingen.de 4.6 Rundfunkgebührenbefreiung bzw. Vergünstigungen Einen Anspruch auf Befreiung haben z. B. • Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt • Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII • Behinderte Menschen mit Merkzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis • Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II nach dem SGB II ohne Zuschläge nach § 24 SBG II • Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII und nach den landesgesetzlichen Vorschriften Anträge und Auskünfte: Stadt Gerlingen Amt für Jugend, Familie und Senioren Frau Hensel Rathausplatz 1, 70839 Gerlingen Telefon: 07156 205-7008 E-Mail: s.hensel@gerlingen.de 4.7 Sozialhilfe Leistungen nach dem SGB XII – Sozialhilfe umfassen: • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung • Hilfen zur Gesundheit • Hilfe zur Pflege • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten • Hilfen in anderen Lebenslagen sowie die jeweils gebotene Beratung und Unterstützung. Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, welche der Würde des Menschen entspricht. Sozialhilfe erhält nicht, wer sich vor allem durch den Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens und seines Vermögens selbst helfen kann oder wer die erforderlichen Leistungen von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält. Einkommen und Vermögen ist in der Regel einzusetzen bzw. zu verwerten. Stadt Gerlingen Amt für Jugend, Familie und Senioren Rathausplatz 1, 70839 Gerlingen Frau Wensauer Telefon: 07156 205-7007 Fax: 07156 205-5000 E-Mail: m.wensauer@gerlingen.de Frau Winkler Telefon: 07156 205-8007 Fax: 07156 205-5000 E-Mail: c.winkler@gerlingen.de 4.8 Wohnberechtigungsschein Ein Wohnberechtigungsschein wird benötigt, um in eine durch öffentliche Mittel geförderte Wohnung (Sozialwohnung) einziehen zu können. Es gelten bestimmte Einkommensgrenzen. Anträge und Auskünfte: Stadt Gerlingen Amt für Gebäudemanagement Nina Fänger Rathausplatz 1, 70839 Gerlingen Telefon: 07156 205-7209 Fax: 07156 205-5000 E-Mail: wohnberechtigungsschein@gerlingen.de 20 4. GESETZLICHE LEISTUNGEN

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