Wegweiser für Senioren 2018/2020 Stadt Gersthofen

34 5 Vorsorge, Testament, Todesfall 5.1 Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter Viel zu wenige Menschen denken daran, Vorsorge für weniger gute Zeiten zu treffen – nämlich für den Fall, dass sie infolge eines Unfalls, einer schweren Erkrankung oder auch durch Nachlassen der geis- tigen Kräfte im Alter ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst wie gewohnt regeln können. Allerdings sollte sich jeder auch einmal die Frage stellen, wer im Ernstfall Entscheidungen für ihn treffen soll, wenn er selbst vorübergehend oder auf Dauer nicht mehr dazu in der Lage ist. Konkret gefragt: • Wer verwaltet mein Vermögen? • Wer erledigt meine Bankgeschäfte? • Wer sucht für mich einen Platz in einem Senio- ren- oder Pflegeheim? • Wer entscheidet bei Operationen und medizini- schen Maßnahmen? • Wer entscheidet, wenn zu meinem Schutz eine beschützende Unterbringung notwendig ist? • Wer kündigt meine Wohnung, Versicherung oder Telefonanschluss? • Wer kümmert sich um meine persönlichen Wün- sche und Bedürfnisse? Dies sind nur einige von vielen Gesichtspunkten, die Sie bedenken sollten. Vorsicht: Wenn rechtsverbindliche Erklärungen und Entscheidungen gefordert sind, dürfen Ehegatten und Kinder Sie nicht gesetzlich vertreten. Für einen Volljährigen können Angehörige nur in zwei Fällen entscheiden oder Erklärungen abgeben: entweder aufgrund einer Vollmacht zur Vorsorge oder wenn sie gerichtlich bestellter Betreuer sind. Wenn Sie keine Vollmacht erteilt haben, kann die Bestellung eines gesetzlichen Vertreters (Betreuers) für Sie notwendig werden. In einer Betreuungsverfügung (siehe auch 3.1.8) kön- nen Sie schriftlich festlegen, wer Ihr Betreuer werden soll, falls Sie sich selbst nicht mehr äußern können. © Gina Sanders - Fotolia

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