Wegweiser für Senioren 2018/2020 Stadt Gersthofen

5 Vorsorge, Testament, Todesfall 35 5.2 Testament Eigenständiges Testament Der Erblasser kann ein Testament durch eine eigen- händig geschriebene und unterschriebene Erklä- rung errichten. Der Erblasser soll in der Erklärung angeben, zu welcher Zeit, Tag, Monat und Jahr und an welchem Ort er es niedergeschrieben hat. Die Unterschrift muss den Vornamen und Famili- ennamen des Erblassers enthalten. Ein mit Schreib- maschine erstelltes Testament ist ungültig. Wer minderjährig ist oder Geschriebenes nicht zu lesen vermag, kann ein Testament nicht nach obigen Vor- schriften errichten. Ein eigenhändiges Testament ist auf Verlangen des Erblassers in eine besondere amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht zu nehmen. Dem Erblasser soll Auch ist es sehr empfehlenswert, mit Ihrem Arzt über die Erstellung einer Patientenverfügung zu sprechen. Das Bayerische Staatsministerium für Justiz hat eine Broschüre herausgegeben, die Sie über Vollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung informiert. Sie wurde von Experten wie zum Beispiel Juristen, Medizinern, Theologen und erfahrenen Pflegekräften erarbeitet. Dieser Wegweiser bietet bundesweit gültige Formulare imDIN-A4-Format, die leicht heraustrennbar sind. Die Broschüre „Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter“ können Sie über den Buchhandel beziehen. Auch die Betreuungsstelle des Landratsamtes, Telefon: 0821 3102-2480, erteilt Ihnen gerne Auskünfte. Auf der Internetseite der Bayeri- schen Staatsregierung www.verwaltung.bayern.de können Sie die Broschüre kostenlos als PDF-Doku- ment herunterladen und für den privaten Gebrauch ausdrucken. RECHTSANWÄLTE ■ ■ ■ FÜRNROHR – BERCKHEMER Hartwig FÜRNROHR Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht • Verkehrsrecht – Unfallregulierung Bußgeldsachen • Arbeitsrecht, Kündigung, Arbeitsvertrag, Betriebsverfassungsrecht, Betriebsrat • Wettbewerbsrecht • Strafrecht • Handelsvertreterrecht Roland BERCKHEMER Rechtsanwalt • Privates Baurecht • Miet- und Pachtrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungsbeitreibungen • Erbrecht • Grundstücks-/Wohnungseigentumsrecht • Vertragsrecht Dieselstr. 16/III, 86368 Gersthofen kostenlose Parkplätze hinter dem Haus Tel. (0821) 49 60 19 oder (0821) 47 887-0 Fax (0821) 49 56 36 E-Mail: info@ra-kanzlei-gersthofen.de www.ra-kanzlei-gersthofen.de

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